Gewährleistung und die beweglichen Sachen

4,00 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Gewährleistung und die beweglichen Sachen
>> Zum 1. Beitrag <<

S

Sebastian79

Bei einer teuren Küche, wo die AP auch als Fensterbank benutzt wird, ist der Umbau im Verhältnis günstig, sodass von einer beweglichen Sache ausgegangen werden kann
Wieso wäre das so? Wo ist der Unterschied, ob die APL in den Fensterausschnit geht oder die Fensterbank in die APL?
 
Y

ypg

@Sebastian79
Es gibt welche, die würden bei dem Bsp von @Neige so argumentieren, dass die AP insofern mit dem Stück Haus so verbunden ist wie meinetwegen ein Fenster. Ein Ausbau würde eventuell das Fenster bzw den gemauerten Sims beschädigen.
Wenn man sich juristisch streitet, zählt aber immer (sollte zumindest so sein) die Verhältnismäßigkeit. Insofern macht es bei einer _teuren_ Küche nichts, da die Behebungen am Haus (sowie an der Küche) im Vergleich nebensächlich zu betrachten sind. Das gilt ja meist auch nur zu betrachten, wenn man juristisch oder wirtschaftlich die Küche vom Haus trennen möchte, zB wegen der Grunderwerbsteuer.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt
 
P

Payday

damit irgendwer für irgendwas "haftbar" gemacht werden kann im sinne des vertragrechtes musst du einen vertrag mit dieser Partei haben. wenn der gu dir ein fertiges Haus hinstellt, hast du keinen vertrag beim Sanitär über die Heizung sondern mit den gu. folgerichtig musst du dich dann an den gu wenden, welcher dich dann zu 99% an den Sanitär weiterleitet. du darfst den gu aber nicht übergehen um rechtsansprüche geltend zu machen. denn er könnte ja auch jemand anderes schicken, zb seinen mittlerweile neuen Sanitär...
 
M

Momad

Im Notar Vertrag Steht Wortwörtlich:
"Die Verjährungsfrist für Mängel am Bauwerk beträgt 5 Jahren und für Arbeiten am Grundstück sowie für Mängel an beweglichen Sachen die keine Bauleistung sind, 2 Jahre."
Ist handelt sich hier um ein Werkvertrag nach VOB/B und C:

"Die VOB ist für alle Auftraggeber der öffentlichen Hand vorgeschrieben. Wegen der Ausgewogenheit wird sie für alle sonstige Bauverträge empfohlen. Die Teile B und C ergänzen das Werkvertragsrecht des Bürgerli- chen Gesetzbuches (Baugesetzbuch) durch ganz spezielle auf die besonderen Bedingungen des Bauens abgestellte Vertragsbedingungen. Aus diesen Gründen wird vereinbart, dass die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB Teil B)“ und die „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen – ATV – (VOB Teil C)“ in der jeweils letzten Fassung, die spätestens neun Monate vor dem Auftragstermin im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde, Vertragsbestandteil ist."
 
O

Otus11

Im Notar Vertrag Steht Wortwörtlich:
(...)

"Die VOB ist für alle Auftraggeber der öffentlichen Hand vorgeschrieben. Wegen der Ausgewogenheit. ..."
Notarvertrag macht es noch nicht wirksam...

Auftraggeber bist du. Du bist nicht die öffentliche Hand im Sinne der VOB/C, sondern privater Verbraucher nach 13 Baugesetzbuch!

Google mal nach VOB Verbrauchervertrag.

Gerade weil VOB für Verbraucher nicht "ausgewogen" ist, gilt zugunsten Verbraucher das Baugesetzbuch.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4898 Themen mit insgesamt 97948 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Gewährleistung und die beweglichen Sachen
Nr.ErgebnisBeiträge
1Riesiges Problem mit dem Kondenswasser am Fenster 34
2Hilfe bei der Anordnung der Fenster benötigt! 32
3 Küchenplanung mit tiefen Fenster 43
4Grobe Schnitzer im Grundriss? Küche zu klein? 39
5Terrassentür / Schiebetür / bodentiefe Fenster 13
6Rundes Fenster - unzufrieden mit Innenlaibung 16
7Welche Rollläden bei verschlossenem Fenster, nur Verglasung? 13
8Bodengleiche Dusche mit Fenster in der Nähe 13
9Mindestbreite bei 2flügeliges Fenster/Terrassentür? 48
10Richtig Trocknen / Fenster kippen? 24
11U-Wert der Fenster - Unterschiede 15
12Rollladen Zwangsentriegelung an einem Fenster vorgeschrieben? 41
13Habt ihr RC2 Fenster einbauen lassen? 63
14Bank zieht wegen Mängel Finanzierungszusage zurück 20
15Fenster-/Fassaden-/Garagenfarbe - mal was anderes 18
16Fenster, Vorbaurollladen, Außenputz 10
17Umbau Kinderzimmer - Fenster in zwei Fenster aufteilen? 20
18Brüstungshöhe Fenster, Balkon & Geländer – Was beachten? 15
19Fenster Anordnung 10
20Abschließbare Fenster/ Fluchtweg 18

Oben