@Sebastian79
Es gibt welche, die würden bei dem Bsp von
@Neige so argumentieren, dass die AP insofern mit dem Stück Haus so verbunden ist wie meinetwegen ein Fenster. Ein Ausbau würde eventuell das Fenster bzw den gemauerten Sims beschädigen.
Wenn man sich juristisch streitet, zählt aber immer (sollte zumindest so sein) die Verhältnismäßigkeit. Insofern macht es bei einer _teuren_ Küche nichts, da die Behebungen am Haus (sowie an der Küche) im Vergleich nebensächlich zu betrachten sind. Das gilt ja meist auch nur zu betrachten, wenn man juristisch oder wirtschaftlich die Küche vom Haus trennen möchte, zB wegen der Grunderwerbsteuer.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt