Äpfel mit Birnen zu vergleichen, das bringt meist nichts.
Ihr seid die Bauherren, ihr seid da auch in der Pflicht, einiges nicht einfach nur hinzunehmen, wie ein BU es verspricht. Der Bebauungsplan ist jedermann offen und sichtbar und sollte akribisch vor Kauf eines Grundstückes überprüft werden. Auch und gerade vom Bauherren!
Und einen Anwalt braucht man da auch nicht, da die Verhältnismäßigkeit so gegeben ist, dass man von einem Bauherren erwarten kann, a) siehe oben b) divizile Rottöne anzupassen. Man baut ja nicht, um ein rotes Dach zu haben, sondern um ein Heim oder Altersvorsorge oder Anlage zu haben. Das Dach und die Bauform wird dem Bebauungsplan angeglichen. Die Nutzbarkeit des Hauses wird in keinster Weise eingeschränkt.