sirhc
Hallo zusammen,
ich habe vor, meine Wohnung über den Makler vermarkten zu lassen, über den wir auch unser Grundstück erworben haben. Der Grundstückskauf ist knapp 2 Jahre her; damals hat der Makler meine Wohnung schon besichtigt und preislich bewertet. Als tatsächlicher Eigentumsübergang ist April/Mai 2017 angedacht.
Wir haben damals einen guten Draht zum Makler gehabt, sonst würden wir ihn natürlich jetzt nicht beauftragen wollen. Da ich sowas aber noch nie gemacht habe würde ich gerne wissen, worauf man achten muss, was üblich ist und welcher Vereinbarung man evtl. keinesfalls zustimmen sollte.
Ich vermute, man schließt einen Vertrag über x Monate, in denen der Makler das exklusive Recht auf Vermarktung der Immobilie hat, also weder ich noch ein anderer Makler aktiv werden darf, ist das richtig? Welche Laufzeit ist da üblich? Wir reden hier übrigens über eine 30 Jahre alte 2-Zimmer-Wohnung in zentrumsnaher Lage in einer Großstadt. In zwei Wochen kommt der Makler zum Fotos machen und Papierkram ausfüllen vorbei.
Ist die vom Makler gewünschte Courtage auch Vertragsbestandteil? Ob er jetzt 1x oder 3x 3,57% verdienen möchte kann sich ja auch auf mich auswirken, zumal der Wohnungswert überschaubar ist.
Was gilt es sonst noch zu beachten? Zur weiteren Orientierung habe ich ein 5 Jahre altes Wertgutachten (da war die Wohnung unsaniert). Ich habe dann vollständig renoviert. Eigentümer bin ich seit gut 4 Jahren; habe die Wohnung die ganze Zeit selbst genutzt (Stichwort Gewinn versteuern abgehakt); die Wohnung ist vollständig bezahlt, die Grundschuld allerdings noch nicht aus dem Grundbuch gelöscht (denke löschen/umschreiben in einem Rutsch ist praktischer). Der bevorzugte Notar des Maklers ist zufällig auch "unser" Familien-Notar.
Welche Tipps habt ihr, welche Besonderheiten gilt es zu beachten?
Danke und Grüße
ich habe vor, meine Wohnung über den Makler vermarkten zu lassen, über den wir auch unser Grundstück erworben haben. Der Grundstückskauf ist knapp 2 Jahre her; damals hat der Makler meine Wohnung schon besichtigt und preislich bewertet. Als tatsächlicher Eigentumsübergang ist April/Mai 2017 angedacht.
Wir haben damals einen guten Draht zum Makler gehabt, sonst würden wir ihn natürlich jetzt nicht beauftragen wollen. Da ich sowas aber noch nie gemacht habe würde ich gerne wissen, worauf man achten muss, was üblich ist und welcher Vereinbarung man evtl. keinesfalls zustimmen sollte.
Ich vermute, man schließt einen Vertrag über x Monate, in denen der Makler das exklusive Recht auf Vermarktung der Immobilie hat, also weder ich noch ein anderer Makler aktiv werden darf, ist das richtig? Welche Laufzeit ist da üblich? Wir reden hier übrigens über eine 30 Jahre alte 2-Zimmer-Wohnung in zentrumsnaher Lage in einer Großstadt. In zwei Wochen kommt der Makler zum Fotos machen und Papierkram ausfüllen vorbei.
Ist die vom Makler gewünschte Courtage auch Vertragsbestandteil? Ob er jetzt 1x oder 3x 3,57% verdienen möchte kann sich ja auch auf mich auswirken, zumal der Wohnungswert überschaubar ist.
Was gilt es sonst noch zu beachten? Zur weiteren Orientierung habe ich ein 5 Jahre altes Wertgutachten (da war die Wohnung unsaniert). Ich habe dann vollständig renoviert. Eigentümer bin ich seit gut 4 Jahren; habe die Wohnung die ganze Zeit selbst genutzt (Stichwort Gewinn versteuern abgehakt); die Wohnung ist vollständig bezahlt, die Grundschuld allerdings noch nicht aus dem Grundbuch gelöscht (denke löschen/umschreiben in einem Rutsch ist praktischer). Der bevorzugte Notar des Maklers ist zufällig auch "unser" Familien-Notar.
Welche Tipps habt ihr, welche Besonderheiten gilt es zu beachten?
Danke und Grüße