Du willst scheinbar nicht verstehen, das nur das zählt, was in deinem Vertrag steht. Wie das in den meisten Fällen gehandhabt wird, interessiert dabei nicht. Und woher sollen wir das jetzt wissen?
Und in den meisten Fällen ist es eben so: Der Bauherr hat dafür zu sorgen das die Baustelle zugänglich, befahrbar und der Boden tragfähig ist. Eine Baustraße/Kranplatz geht - falls nötig - zu Lasten des Bauherren.
Sollte nichts davon im Vertrag/Bauleistungsbeschreibung stehen, und du wurdest bei der Erstellung der Baustraße nicht gefragt, hast du Sie auch nicht in Auftrag gegeben. Dann könnte man mit der Firma streiten, falls dir das den Aufwand Wert ist.
Normalerweise steht aber immer was zur Baustelleneinrichtung drin.