Hallo,
ich denke, daß Du die Pferde scheu machst
Per Post? Seltsam das ....
Aber - ein Angebot ist weit entfernt davon, ein Werkvertrag zu sein. Es wird so sein, daß das Angebot als Anlage zum Werkvertrag hergenommen wird; incl. Grundrisse. Wie sonst willst Du sicher wissen, was genau Du gekauft hast?
Zunächst einmal finde ich es bedenklich, daß Du diese Fragen hier auf dem Forum stellen _mußt_. Ich hätte erwartet, daß Dich Dein möglicher Vertragspartner hinlänglich aufklärt!
Ein Angebot ist und bleibt ein Angebot; dies wird nicht unterschrieben, sondern wird Teil eines noch zu unterschreibenden Werkvertrages. _Bevor_ Du diesen allerdings unterzeichnest, solltest Du Dich inhaltlich mit den Buchstaben des Werkvertrages auseinandersetzen; ggf.. rechtsanwaltlich prüfen lassen, so Bedarf besteht. Erst, wenn Du alles verstehst, Angebot, Leistung + Preis für Dich stimmen, solltest Du unterschreiben
Liebe Grüsse, Bauexperte