Schlüsselfertigbau Angebot - Wie war das bei euch so?

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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A

Alex85

Ich glaube es ist schon nachvollziehbar, dass man als Bauherr gerne mal den Grundriss unters Kopfkissen legt, ihn in Ruhe diskutiert, anderen Personen noch mal zeigt, bevor man auf "Kaufen" drückt.
 
P

Painkiller

Naja es ist aber doch auch üblich das man nachdem man den Kaufvertrag unterschreibt immer noch die Möglichkeit hat den Grundriss zu ändern.

Ist ja nicht so das man mit Vertragsunterschrift auch gleich den Bauantrag unterschreibt. Ob am Ende die Wand weiter rechts, links oder ganz woanders steht ist für den Preis nicht unbedingt relevant.

Bei uns wurde selbst nachdem der Bauantrag durch war noch Kleinigkeiten geändert. Erst als der Statiker seine Berechnung durch hatte war für der Grundriss für Änderungen gesperrt.
 
V3ctra

V3ctra

Naja es ist aber doch auch üblich das man nachdem man den Kaufvertrag unterschreibt immer noch die Möglichkeit hat den Grundriss zu ändern.

Ist ja nicht so das man mit Vertragsunterschrift auch gleich den Bauantrag unterschreibt. Ob am Ende die Wand weiter rechts, links oder ganz woanders steht ist für den Preis nicht unbedingt relevant.

Bei uns wurde selbst nachdem der Bauantrag durch war noch Kleinigkeiten geändert. Erst als der Statiker seine Berechnung durch hatte war für der Grundriss für Änderungen gesperrt.
Das stimmt, so hat er uns das auch erzählt. Vielleicht sind wir auch etwas zu übervorsichtig und sollten auch ein wenig vertrauen haben.
 
B

Bauexperte

Hallo,

ich denke, daß Du die Pferde scheu machst

Jetzt kam das Angebot und es sind soweit auch alle Wünsche und Anforderungen aufgeführt. Der Preis ist auch soweit in Ordnung. Aber leider fehlen die Grundrisse?! Anscheinend werden die erst nach Unterschrift heraus gegeben.
Per Post? Seltsam das ....

Aber - ein Angebot ist weit entfernt davon, ein Werkvertrag zu sein. Es wird so sein, daß das Angebot als Anlage zum Werkvertrag hergenommen wird; incl. Grundrisse. Wie sonst willst Du sicher wissen, was genau Du gekauft hast?

Aber was unterschreiben wir da jetzt? Das Angebot stellt doch meiner Meinung nach noch keinen rechtskräftigen Bauvertrag dar,oder? Es sind weder Zahlungsmodalitäten, Baubeginn noch sonstiges geklärt. Was ist jetzt wenn das Angebot zwar zusagt, der Bauvertrag aber auf Grund von irgendwas nicht zustande kommt? Kann man dann vom "Angebot" zurück treten?
Zunächst einmal finde ich es bedenklich, daß Du diese Fragen hier auf dem Forum stellen _mußt_. Ich hätte erwartet, daß Dich Dein möglicher Vertragspartner hinlänglich aufklärt!

Ein Angebot ist und bleibt ein Angebot; dies wird nicht unterschrieben, sondern wird Teil eines noch zu unterschreibenden Werkvertrages. _Bevor_ Du diesen allerdings unterzeichnest, solltest Du Dich inhaltlich mit den Buchstaben des Werkvertrages auseinandersetzen; ggf.. rechtsanwaltlich prüfen lassen, so Bedarf besteht. Erst, wenn Du alles verstehst, Angebot, Leistung + Preis für Dich stimmen, solltest Du unterschreiben

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
O

oleda222

Das stimmt, so hat er uns das auch erzählt. Vielleicht sind wir auch etwas zu übervorsichtig und sollten auch ein wenig vertrauen haben.
Doch, du solltest vorsichtig sein und vor allem bleiben. Dein potenzieller Vertragspartner kennt sich hoffentlich mit den Verträgen die er schließt gut aus, Du naturgemäß nicht. Da ist ein gesundes Maß an Skepsis durchaus angebracht.

Das Angebot stellt doch meiner Meinung nach noch keinen rechtskräftigen Bauvertrag dar,oder? Es sind weder Zahlungsmodalitäten, Baubeginn noch sonstiges geklärt. Was ist jetzt wenn das Angebot zwar zusagt, der Bauvertrag aber auf Grund von irgendwas nicht zustande kommt? Kann man dann vom "Angebot" zurück treten?
Allein auf Grund dieses Absatzes solltest du dir selbst gegenüber vorsichtig sein und dir professionelle Hilfe holen um prüfen zu lassen, was du da unterschreibst.

Mit Annahme eines Angebots kommt ein Vertrag zustande (zwei übereinstimmende Willenserklärungen), ob dies bei Unterschrift des o.g. Angebots bereits der Fall ist (also Annahme durch dich), hängt vom textlichen Inhalt ab. Wenn dadurch ein Vertrag zustande gekommen ist, verschlechtert sich deine Verhandlungsposition für einen detaillierten Vertrag natürlich erheblich.

Auf dem Dokument muss NICHT "(Werk)vertrag" stehen um ein Vertrag zu sein! Und nur weil vielleicht "(Werk)vertrag" darauf steht, muss es auch kein für dich besserer Vertrag sein.
 
V3ctra

V3ctra

Hallo,

ich denke, daß Du die Pferde scheu machst


Per Post? Seltsam das ....

Aber - ein Angebot ist weit entfernt davon, ein Werkvertrag zu sein. Es wird so sein, daß das Angebot als Anlage zum Werkvertrag hergenommen wird; incl. Grundrisse. Wie sonst willst Du sicher wissen, was genau Du gekauft hast?


Zunächst einmal finde ich es bedenklich, daß Du diese Fragen hier auf dem Forum stellen _mußt_. Ich hätte erwartet, daß Dich Dein möglicher Vertragspartner hinlänglich aufklärt!

Ein Angebot ist und bleibt ein Angebot; dies wird nicht unterschrieben, sondern wird Teil eines noch zu unterschreibenden Werkvertrages. _Bevor_ Du diesen allerdings unterzeichnest, solltest Du Dich inhaltlich mit den Buchstaben des Werkvertrages auseinandersetzen; ggf.. rechtsanwaltlich prüfen lassen, so Bedarf besteht. Erst, wenn Du alles verstehst, Angebot, Leistung + Preis für Dich stimmen, solltest Du unterschreiben

Liebe Grüsse, Bauexperte
Also, ein Telefonat schafft manchmal Klarheit.
Das Angebot ist wirklich nur ein Angebot und kein Vertrag, es muss aus nichts unterschrieben werden. Wenn wir jetzt sagen wir wollen mit Ihnen bauen wird auf Grundlage des Angebotes ein Vertrag erstellt mit allen drum und dran.
Es kann durch aus sein das unser Bauberater das auch gesagt hat aber es aufgrund der Information Flut untergegangen ist.
Den eigentlichen Vertrag werde ich vom Bauherren-Schutzbund prüfen lassen. Grüße und vielen Dank für eure Antworten.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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