V
Voki1
§632 a Baugesetzbuch vs. separate Vereinbarung, welche hier vermutlich diesbezüglich nicht vorliegt. Es gilt in Ermangelung einer separaten Vereinbarung dann das, was das Baugesetzbuch regelt.
Es wäre eher hilfreich, wenn hier nicht mit dem Bauch irgendein total falscher Blödsinn zum Besten gegeben würde.
Es wäre eher hilfreich, wenn hier nicht mit dem Bauch irgendein total falscher Blödsinn zum Besten gegeben würde.