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flipmode85
Hallo liebes Forum,
ich heiße Jürgen, bin 31 Jahre alt, verheiratet und Vater eines einjährigen Sohnes.
Derzeit wohnen wir noch in Miete und möchten aufgrund immer wiederkehrender Problemen mit Rücksichtslosen Nachbarn ein Eigenheim beziehen.
Die Finanzierung bei der Hausbank wurde bis zur Vertragsunterzeichnung vorbereitet - die Bank würde unser Bauvorhaben finanzieren.
Gerne würden wir im aktuellen Wohnort bleiben und in das vorhandene Grundstück, auf welchem bereits das Elternhaus steht unser Eigenheim einfügen.
Unser Architekt hat uns sehr gut beraten und angemerkt, dass wir uns mit einer Bauvoranfrage absichern sollen.
Diese wurde bei der Zuständigen Gemeinde eingereicht und bereits im Bauausschuss und 14 Tage später in einer Gemeinderatssitzung dann erneut einstimmig abgelehnt.
Auf Rückfrage erhielten wir als Ablehnungsgrund folgenden Sachverhalt genannt.
Die Gemeinde fordert einen Nachweis bezüglich des Abstellplatzes unseres KFZ.
Weiter wurde angegeben, das im abgegebenen Plan die Bebauung, zum Ungunsten der Gemeinde getroffen sei. Hierzu sei zu erwähnen, das dass Grundstück an ein Schulgelände angrenzt. Im betroffenen Abschnitt verläuft ein 3m hoher Schutzzaun um einen Hartplatz. Notariell festgehalten ist hier ein Betretungsrecht unseres Grundstücks zugunsten der Gemeinde um etwaige Reparaturarbeiten an diesem Zaun ausführen zu können. Der Architekt hat zu diesem Zaun, bzw. der Grundstücksgrenze die Mindestabstandsfläche von 3m eingehalten. Dennoch wurde mit der Begründung, man würde durch die Bebauung diese Betretungsrecht verletzen abgelehnt.
Unser Architekt ist Fassungslos und trägt vor, das die genannten Ablehnungsgründe frühestens bei einem Bauantrag geklärt werden müssten, jedoch nicht in einer Bauvoranfrage.
Das zuständige Landratsamt hat einem Ortstermin zugestimmt, ist aber nach unserer Einschätzung eher auf Seiten der Gemeinde.
Wer behält hier Recht? Gemeinde oder Architekt? Welche Möglichkeiten bestegen, um hier zu einem positiven Ergebnis zu gelangen?
Danke,
Jürgen
ich heiße Jürgen, bin 31 Jahre alt, verheiratet und Vater eines einjährigen Sohnes.
Derzeit wohnen wir noch in Miete und möchten aufgrund immer wiederkehrender Problemen mit Rücksichtslosen Nachbarn ein Eigenheim beziehen.
Die Finanzierung bei der Hausbank wurde bis zur Vertragsunterzeichnung vorbereitet - die Bank würde unser Bauvorhaben finanzieren.
Gerne würden wir im aktuellen Wohnort bleiben und in das vorhandene Grundstück, auf welchem bereits das Elternhaus steht unser Eigenheim einfügen.
Unser Architekt hat uns sehr gut beraten und angemerkt, dass wir uns mit einer Bauvoranfrage absichern sollen.
Diese wurde bei der Zuständigen Gemeinde eingereicht und bereits im Bauausschuss und 14 Tage später in einer Gemeinderatssitzung dann erneut einstimmig abgelehnt.
Auf Rückfrage erhielten wir als Ablehnungsgrund folgenden Sachverhalt genannt.
Die Gemeinde fordert einen Nachweis bezüglich des Abstellplatzes unseres KFZ.
Weiter wurde angegeben, das im abgegebenen Plan die Bebauung, zum Ungunsten der Gemeinde getroffen sei. Hierzu sei zu erwähnen, das dass Grundstück an ein Schulgelände angrenzt. Im betroffenen Abschnitt verläuft ein 3m hoher Schutzzaun um einen Hartplatz. Notariell festgehalten ist hier ein Betretungsrecht unseres Grundstücks zugunsten der Gemeinde um etwaige Reparaturarbeiten an diesem Zaun ausführen zu können. Der Architekt hat zu diesem Zaun, bzw. der Grundstücksgrenze die Mindestabstandsfläche von 3m eingehalten. Dennoch wurde mit der Begründung, man würde durch die Bebauung diese Betretungsrecht verletzen abgelehnt.
Unser Architekt ist Fassungslos und trägt vor, das die genannten Ablehnungsgründe frühestens bei einem Bauantrag geklärt werden müssten, jedoch nicht in einer Bauvoranfrage.
Das zuständige Landratsamt hat einem Ortstermin zugestimmt, ist aber nach unserer Einschätzung eher auf Seiten der Gemeinde.
Wer behält hier Recht? Gemeinde oder Architekt? Welche Möglichkeiten bestegen, um hier zu einem positiven Ergebnis zu gelangen?
Danke,
Jürgen