Bauvoranfrage - Was ist relevant?

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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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flipmode85

Recht! Recht hat derjenige, der am längeren Hebel sitzt, nämlich hier das Bauamt.

Ist der Architekt ein freier Selbständiger, oder bei einer Häuslebaufirma angestellt?

Gruß, Yvonne
Der Architekt ist Selbstständig! Es gibt hier im Ort noch eine große Baufirma, der Chef dieser Baufirma und zwei seiner Mitarbeiter sitzen im Bauausschuss und Gemeinderat.
Man munkelt, das man solche Baugeschichten am besten über diese Firma abwickelt, weil Anträge von gerade dieser Baufirma direkt durchgewunken werden.
 
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Alex85

Der Architekt ist Selbstständig! Es gibt hier im Ort noch eine große Baufirma, der Chef dieser Baufirma und zwei seiner Mitarbeiter sitzen im Bauausschuss und Gemeinderat.
Man munkelt, das man solche Baugeschichten am besten über diese Firma abwickelt, weil Anträge von gerade dieser Baufirma direkt durchgewunken werden.
Die Gesetze des Dorfes ...

Du bist ja schon auf dem richtigen Weg, die nächst höhere Instanz (dann hoffentlich Profis), mit hinzu zu ziehen.
 
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Escroda

Nach dem Lageplan zu urteilen war der Umfang der Bauvoranfrage eher bescheiden und ich schließe mich Iktinos Zweifeln an einer guten Beratung durch den Architekten an. Der Lageplan enthält nicht einmal Grenzabstände, geschweige denn Höhenangaben. Der Abstand zum Bestandsgebäude ist auch nicht angegeben und beträgt geschätzt 2,0m, was bei vorhandenen Wandöffnungen nicht genehmigungsfähig ist. Ich vermute, es gibt keinen Bebauungsplan, so dass sich das Bauvorhaben nach §34 Baugesetzbuch in die nähere Umgebung einfügen muss. Dazu fehlen im Lageplan die notwendigen Angaben zum Bauvorhaben und der Nachbarbebauung, wie z.B Geschossigkeiten und Gebäudehöhen. Was der Lageplan zeigt spricht eher gegen den Neubau, da sich auf keinem Nachbargrundstück ein zweites Wohnhaus im Hinterland befindet. Hab' jetzt nicht in die BayBO geschaut, aber der Ballfangzaun löst wahrscheinlich Abstandsflächen aus, die sich mit denen des Neubaus nicht überdecken dürfen, so dass ein größerer Grenzabstand erforderlich ist. Natürlich steht dir der Klageweg offen, aber unter den gegebenen Umständen sehe ich keine Erfolgsaussichten.
Mein Rat:
Abwarten, was die Baugenehmigungsbehörde schreibt, Notarvertrag studieren und im Gespräch mit dem Sachbearbeiter des Bauamtes nach Lösungen suchen. Oder kauf' dir ein Grundstück im Neubaugebiet.
 
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flipmode85

Es ist natürlich schwierig, wenn man sich auf die Arbeit und Aussagen eines Architekten verlassen muss. Wir hatten natürlich vorab ein Gespräch in der Gemeinde und haben unser Vorhaben geschildert. Man begegnete uns sehr freundlich und erweckte den Eindruck, alles sei kein Problem. In der Gemeinde hatte man sich noch vor Ort am Telefon im Landratsamt kurzgeschlossen - der Mitarbeiter im Landratsamt hatte auch keinerlei bedenken und meinte lediglich sich mit einer Bauvoranfrage noch abzusichern.

Die Dame hatte sogar geäußert, es bestünde die Möglichkeit einer Abstandsflächenübernahme durch die Gemeinde.

Die Grundstückspreise sind hier leider extrem hoch, zudem hat sich ein Bauunternehmer einen Großteil der Baugrundstücke im Neubaugebiet gesichert welcher nun natürlich gerne die Grundstücke samt Haus verkaufen möchte. Somit sind wir auf der Suche nach einer günstigen Lösung, welche insbesondere in unseren Preisrahmen passt damit wir uns endlich von dieser Mietwohnung verabschieden können.

Im Notarvertrag sind keinerlei Mindestabstände eingetragen, es wurde sich lediglich ein Betretungsrecht gesichert um Reparaturarbeiten am Ballfangzaun vornehmen zu können. Wenn für den Ballfangzaun Abstandsflächen gelten, wie hatte man diesen dann direkt an unserer Grundstücksgrenze errichten dürfen?
 
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apokolok

Ganz unabhängig von der Genehmigungsfähigkeit würde ich mir das gut überlegen. Das wird schon sehr eng auf dem Grundstück. Garten habt ihr dann ja quasi gar keinen, ne schmale Terrasse könnt ihr höchstens in den Süden machen mit Blick direkt auf die Grundschule.
Imho ist das Grundstück einfach zu klein um noch ein Einfamilienhaus darauf zu stellen. Daran wird auch die Genehmigung scheitern falls irgendwelche Baufenster oder Grundflächenzahl / Geschossflächenzahl für das Gebiet / Grundstück bestehen.

Edit: Ich habe mir gerade mal die Grundstückspreise in Schöllnach angeschaut. Die liegen laut den paar vorliegenden Objekten bei ~60€/m². Das ist für dich 'extrem hoch' ?
Das ist geschenkt in den meisten Gegenden Deutschlands und würde mich niemals nicht dazu bringen ein Haus im Hinterhof der Eltern bauen zu wollen...
 
Zuletzt bearbeitet:
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Escroda

Wenn für den Ballfangzaun Abstandsflächen gelten, wie hatte man diesen dann direkt an unserer Grundstücksgrenze errichten dürfen?
Ich habe ein Urteil zu einem Ballfangzaun gefunden:
Bayerischer VGH, Beschluss vom 16. April 2009, Az. 2 ZB 08.3026
... dass von dem streitgegenständlichen Maschendrahtzaun keine gebäudegleiche Wirkung im Sinne von Art. 6 Abs. 9 BayBO 1998 (Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayBO 2008) ausgeht mit der Folge, dass er ohne Einhaltung von Abstandsflächen errichtet werden kann...
also keine Abstandsflächen.
Auf Rückfrage erhielten wir als Ablehnungsgrund folgenden Sachverhalt genannt.
Von wem stammen diese Informationen?
Da ja ein Ortstermin ansteht, lässt Du Dir am Besten alles von den Entscheidungsträgern direkt vor Ort erklären. Hier im Forum ist es kaum möglich alle Fakten offenzulegen.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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