Nach dem Lageplan zu urteilen war der Umfang der Bauvoranfrage eher bescheiden und ich schließe mich Iktinos Zweifeln an einer guten Beratung durch den Architekten an. Der Lageplan enthält nicht einmal Grenzabstände, geschweige denn Höhenangaben. Der Abstand zum Bestandsgebäude ist auch nicht angegeben und beträgt geschätzt 2,0m, was bei vorhandenen Wandöffnungen nicht genehmigungsfähig ist. Ich vermute, es gibt keinen Bebauungsplan, so dass sich das Bauvorhaben nach §34 Baugesetzbuch in die nähere Umgebung einfügen muss. Dazu fehlen im Lageplan die notwendigen Angaben zum Bauvorhaben und der Nachbarbebauung, wie z.B Geschossigkeiten und Gebäudehöhen. Was der Lageplan zeigt spricht eher gegen den Neubau, da sich auf keinem Nachbargrundstück ein zweites Wohnhaus im Hinterland befindet. Hab' jetzt nicht in die BayBO geschaut, aber der Ballfangzaun löst wahrscheinlich Abstandsflächen aus, die sich mit denen des Neubaus nicht überdecken dürfen, so dass ein größerer Grenzabstand erforderlich ist. Natürlich steht dir der Klageweg offen, aber unter den gegebenen Umständen sehe ich keine Erfolgsaussichten.
Mein Rat:
Abwarten, was die Baugenehmigungsbehörde schreibt, Notarvertrag studieren und im Gespräch mit dem Sachbearbeiter des Bauamtes nach Lösungen suchen. Oder kauf' dir ein Grundstück im Neubaugebiet.