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hephta
Im Februar 2009 unterzeichneten wir einen Werkvertrag der Firma Streif Haus in dem (naiven) guten Glauben, dass ihre Werbeversprechen und Leistungsgarantien wahr sind, wahr werden und wahr bleiben.
Ich beleuchte diese Aussagen aus unserer Sicht. Aber ich denke, dass auch andere Werbeaussagen betroffen sein könnten.
Schlagen wir also den Streif Haus-Häuserweltenkatalog oder die Homepage Streif Haus - Der Hausbau und Fertighaus Spezialist aus der Eifel (Leistungen) auf. Hier steht unter "Vergleichen Sie nicht Äpfel mit Birnen Damit Sie beim Bau Ihres Hauses immer auf der sicheren Seite sind, setzt Streif Haus auf 100 %ige Transparenz und umfangreiche Qualitäts- und Preisgarantien. Diese dokumentieren wir in einem mit Ihnen entwickelten, individuellen Leistungs- und Lieferungskatalog, der keine Fragen offen lässt."
Was ist 100 %ige Transparenz? Was ist ein Leistungs- und Lieferungskatalog, der keine Fragen offen lässt? Für Streif Haus bedeutet 100 %ige Transparenz zum Beispiel nicht, dass von sich aus alle Gewerke mit Einzelpreisen in der Leistungs- und Lieferungsbeschreibung genannt werden. Es bedeutet auch nicht, dass zum Beispiel explizit auf die wahrscheinlichen Avalgebühren, die Banken für die Ausstellung der Zahlungsverpflichtung (siehe eigenes Thema) vom Bauherren verlangen, hingewiesen wird. Es bedeutet zum Beispiel auch nicht, dass die erste Leistungs- und Lieferbeschreibung bei Vertragsabschluss komplett ist. So dass eindeutig geklärt ist, welche Eigenleistungen zu erbringen sind und damit auch offene Fragen produziert werden, die unter Umständen dazu führen können, dass man nicht das Haus bekommt, was man bei Unterschrift gewünscht, eingeplant, geträumt, versprochen bekommen hat. Oder dass dies dann nur durch den Festpreis überschreitende Mehrkosten zu realisieren ist.
Unser erster Leistungs- und Lieferumfang (bei Vertragsabschluss) beinhaltete insgesamt 83 Punkte. Nach Einreichung der Bauantragsunterlagen und damit unserer gewünschten Änderungen bei Streif Haus, wurde neu bewertet und diese beiden (2) Punkte mit aufgenommen. Doch dieser zweite Leistungs- und Lieferumfang enthielt plötzlich 102 Punkte. 83 + 2 = ? Bei Streif Haus macht dies tatsächlich 102. Es wurden nämlich nicht nur unsere Änderungswünsche, sondern unter anderem auch Eigenleistungspunkte, die nicht auf unseren Änderungen beruhten, eingearbeitet! Den dritten überarbeiteten Leistungs- und Lieferumfang erhielten wir natürlich nach der Bemusterung. Hier stand plötzlich der für uns alles hat zusammenbrechen lassende Punkt drin: "Es ist keine Vorbereitung zum späteren Spitzbodenausbau vorgesehen." (siehe dazu das Thema "Firma Streif Haus Weinsheim - Bemusterungsprobleme (ohne Ende)")
Nächstes Werbeversprechen: Die Streif Haus-Leistungsgarantien!
Nehmen wir mal "erstklassige Fachberatung" Streif Haus meint also, dass wir garantiert erstklassig fachlich beraten wurden. Unser Fachberater weiß wohl nicht genau, was da von ihm verlangt wird. Er beriet uns zum Beispiel zum von uns geplanten temperaturschwankungsfreien Spitzbodenlagerplatz wie folgt: Er sagte, dass viele Bauherren ihren Spitzboden nachträglich dämmen, obwohl dies aus Streif Haus-Gewährleistungsgründen in unserem Falle nicht so möglich ist, wie wir wollen. Sein Kollege sagte, dass wir dort oben Rauspunddielen auslegen können, um dort genügend Lagerfläche zu haben, obwohl eine riesige Diskrepanz zwischen unserem Lagerungsanspruch und der möglichen Lastenaufnahme (nur für Reparaturlasten vorgesehen) vorlag. Er war es, der mehrmals sagte (auch zu unserer Finanzierungsberaterin), dass er nicht wisse, ob die Zahlungsverpflichtung ein Aval ist, obwohl er sie uns und allen anderen Bauherren bei Vertragsabschluss erklären können muß und soll.
Auch ein schönes Werbeversprechen (zum Beispiel des Streif Haus-Musterhauses in Cottbus): "Keine Provisionen, keine versteckten Kosten." Dies bezieht sich wohl nicht auf die Zahlungsverpflichtung, oder? Soll ich dazu noch was sagen? Auch wenn hierbei die eigentliche Finanzierung(sarbeit) über Streif Haus-Vertreter insgesamt gemeint ist, gilt dies nur für die Streif Haus-Leistung: der Finanzierung an sich! Hierzu erhielten wir eine schriftliche Stellungnahme der Geschäftsführung, bzw. des Kundenkompetenzzentrums: "...Ebenso möchten wir erwähnen, dass die Finanzierung Ihres Bauvorhabens keine Streif Haus-Leistung ist. Daher weisen wir Ihren Vorwurf der "Verantwortungslosigkeit von Streif Haus" zurück und teilen Ihnen mit, dass wir zu einem finanziellen Entgegenkommen, bzgl. einer Kostenübernahme der Ihnen entstandenen Avalgebühren nicht bereit sind." Leidiges Thema Zahlungsverpflichtung!
Und die vorerst letzte vielversprechende Werbeaussage: "Erst wenn Ihr Traum vom Eigenheim Wahrheit geworden ist und Sie 100%ig zufrieden sind, sind wir es auch. Das ist der hohe Anspruch, dem wir uns stellen. Tag für Tag." Soll ich sagen wie zufrieden wir mit der bisherigen Leistung sind? Schade um die vielen unzufriedenen Streif Haus-Mitarbeiter!
Hoffentlich ist die Hausqualität am Ende auch bei uns so, wie man doch meist noch hört: sehr zufriedenstellend!
Ich beleuchte diese Aussagen aus unserer Sicht. Aber ich denke, dass auch andere Werbeaussagen betroffen sein könnten.
Schlagen wir also den Streif Haus-Häuserweltenkatalog oder die Homepage Streif Haus - Der Hausbau und Fertighaus Spezialist aus der Eifel (Leistungen) auf. Hier steht unter "Vergleichen Sie nicht Äpfel mit Birnen Damit Sie beim Bau Ihres Hauses immer auf der sicheren Seite sind, setzt Streif Haus auf 100 %ige Transparenz und umfangreiche Qualitäts- und Preisgarantien. Diese dokumentieren wir in einem mit Ihnen entwickelten, individuellen Leistungs- und Lieferungskatalog, der keine Fragen offen lässt."
Was ist 100 %ige Transparenz? Was ist ein Leistungs- und Lieferungskatalog, der keine Fragen offen lässt? Für Streif Haus bedeutet 100 %ige Transparenz zum Beispiel nicht, dass von sich aus alle Gewerke mit Einzelpreisen in der Leistungs- und Lieferungsbeschreibung genannt werden. Es bedeutet auch nicht, dass zum Beispiel explizit auf die wahrscheinlichen Avalgebühren, die Banken für die Ausstellung der Zahlungsverpflichtung (siehe eigenes Thema) vom Bauherren verlangen, hingewiesen wird. Es bedeutet zum Beispiel auch nicht, dass die erste Leistungs- und Lieferbeschreibung bei Vertragsabschluss komplett ist. So dass eindeutig geklärt ist, welche Eigenleistungen zu erbringen sind und damit auch offene Fragen produziert werden, die unter Umständen dazu führen können, dass man nicht das Haus bekommt, was man bei Unterschrift gewünscht, eingeplant, geträumt, versprochen bekommen hat. Oder dass dies dann nur durch den Festpreis überschreitende Mehrkosten zu realisieren ist.
Unser erster Leistungs- und Lieferumfang (bei Vertragsabschluss) beinhaltete insgesamt 83 Punkte. Nach Einreichung der Bauantragsunterlagen und damit unserer gewünschten Änderungen bei Streif Haus, wurde neu bewertet und diese beiden (2) Punkte mit aufgenommen. Doch dieser zweite Leistungs- und Lieferumfang enthielt plötzlich 102 Punkte. 83 + 2 = ? Bei Streif Haus macht dies tatsächlich 102. Es wurden nämlich nicht nur unsere Änderungswünsche, sondern unter anderem auch Eigenleistungspunkte, die nicht auf unseren Änderungen beruhten, eingearbeitet! Den dritten überarbeiteten Leistungs- und Lieferumfang erhielten wir natürlich nach der Bemusterung. Hier stand plötzlich der für uns alles hat zusammenbrechen lassende Punkt drin: "Es ist keine Vorbereitung zum späteren Spitzbodenausbau vorgesehen." (siehe dazu das Thema "Firma Streif Haus Weinsheim - Bemusterungsprobleme (ohne Ende)")
Nächstes Werbeversprechen: Die Streif Haus-Leistungsgarantien!
Nehmen wir mal "erstklassige Fachberatung" Streif Haus meint also, dass wir garantiert erstklassig fachlich beraten wurden. Unser Fachberater weiß wohl nicht genau, was da von ihm verlangt wird. Er beriet uns zum Beispiel zum von uns geplanten temperaturschwankungsfreien Spitzbodenlagerplatz wie folgt: Er sagte, dass viele Bauherren ihren Spitzboden nachträglich dämmen, obwohl dies aus Streif Haus-Gewährleistungsgründen in unserem Falle nicht so möglich ist, wie wir wollen. Sein Kollege sagte, dass wir dort oben Rauspunddielen auslegen können, um dort genügend Lagerfläche zu haben, obwohl eine riesige Diskrepanz zwischen unserem Lagerungsanspruch und der möglichen Lastenaufnahme (nur für Reparaturlasten vorgesehen) vorlag. Er war es, der mehrmals sagte (auch zu unserer Finanzierungsberaterin), dass er nicht wisse, ob die Zahlungsverpflichtung ein Aval ist, obwohl er sie uns und allen anderen Bauherren bei Vertragsabschluss erklären können muß und soll.
Auch ein schönes Werbeversprechen (zum Beispiel des Streif Haus-Musterhauses in Cottbus): "Keine Provisionen, keine versteckten Kosten." Dies bezieht sich wohl nicht auf die Zahlungsverpflichtung, oder? Soll ich dazu noch was sagen? Auch wenn hierbei die eigentliche Finanzierung(sarbeit) über Streif Haus-Vertreter insgesamt gemeint ist, gilt dies nur für die Streif Haus-Leistung: der Finanzierung an sich! Hierzu erhielten wir eine schriftliche Stellungnahme der Geschäftsführung, bzw. des Kundenkompetenzzentrums: "...Ebenso möchten wir erwähnen, dass die Finanzierung Ihres Bauvorhabens keine Streif Haus-Leistung ist. Daher weisen wir Ihren Vorwurf der "Verantwortungslosigkeit von Streif Haus" zurück und teilen Ihnen mit, dass wir zu einem finanziellen Entgegenkommen, bzgl. einer Kostenübernahme der Ihnen entstandenen Avalgebühren nicht bereit sind." Leidiges Thema Zahlungsverpflichtung!
Und die vorerst letzte vielversprechende Werbeaussage: "Erst wenn Ihr Traum vom Eigenheim Wahrheit geworden ist und Sie 100%ig zufrieden sind, sind wir es auch. Das ist der hohe Anspruch, dem wir uns stellen. Tag für Tag." Soll ich sagen wie zufrieden wir mit der bisherigen Leistung sind? Schade um die vielen unzufriedenen Streif Haus-Mitarbeiter!
Hoffentlich ist die Hausqualität am Ende auch bei uns so, wie man doch meist noch hört: sehr zufriedenstellend!