Was gilt bei Schall / Lärm im privaten Neubau?

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Nafetsm

Nafetsm

Hallo,

mal eine Frage an die Experten unter Euch. Weiß jemand, welche Schalldämmwerte im Neubau bei einem Einfamilienhaus mindestens erreicht werden müssen, wenn man nicht "erhöhten Schallschutz" vereinbart hat?

Also wonach richtet sich die Beurteilung, ob es zu laut in einem Einfamilienhaus ist, oder nicht?
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es, DIN Normen, etc.? Kann das jemand aus dem FF sagen?

Die DIN Norm 4109 gibt es, habe ich gesehen. Da sind aber etwas unverständliche Richtwerte drin.
Was ist mit den anerkannten Regeln der Technik? Gibt es hierzu Festsetzungen, Urteile oder sonstiges, auf die sich berufen werden kann? Z.B habe ich gelesen, dass das weglassen eines Randdämstreifens bzw. dessen verfrühtes entfernen vor der endgültigen Belegung des Bodens, nicht den Anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Kurzum: ich suche belastbare Aussagen / Hinweise / Regeln / Normen :-)

Danke
 
Y

ypg

Mir ist so, als wenn es hier mal einen Thread gab... aus der Erinnerung mag ich sagen, dass es im Einfamilienhaus-Bereich keine DIN zum Schallschutz gibt, nicht bei den Innen-, als auch den Außenwänden.

Natürlich betrifft das nicht das Thema Estrich und seine richtige Ausführung.


Gruß, Yvonne
 
B

Bieber0815

Ich zitiere mal aus unserer Baugenehmigung:
Die Schalldämm-Maße für Außenwandkonstruktion, Fenster und Dachkonstruktion sind mindestens nach DIN 4109- Schallschutz im Hochbau (Anforderungen und Nachweise) - vom November 1989 auszulegen. Dabei ist insbesondere der maßgebliche Außenlärmpegel zu berücksichtigen.
Ich behaupte mal, ein Haus, dass diese DIN 4109 nich erfüllt, ist mangelhaft. Ich vermute mal, die Anforderungen sind nicht besonders streng.

----
Einen fehlenden Randdämmstreifen würde ich auch sofort als Mangel sehen. Fehlt er denn bei euch?
 
Nafetsm

Nafetsm

Danke. Hab inzwischen gelesen, dass die DIN 4109 veraltet ist und man laut BGH von den anerkannten Regeln der Technik ausgeht, was der VDI 4100 Klasse 2 entspricht. Die liegt wesentlich über DIN 4109.

Randdämmstreifen fehlt nicht, aber fehlerhaft ausgeführt. Maler hat ihn einfach abgeschnitten, VOR Belegung der Böden...
 
Y

ypg

Danke. Hab inzwischen gelesen, dass die DIN 4109 veraltet ist und man laut BGH von den anerkannten Regeln der Technik ausgeht, was der VDI 4100 Klasse 2 entspricht. Die liegt wesentlich über DIN 4109.

Randdämmstreifen fehlt nicht, aber fehlerhaft ausgeführt. Maler hat ihn einfach abgeschnitten, VOR Belegung der Böden...
Das ist aber nicht gravierend, da jeder gelernter Handwerker weiß, dass man den Bodenbelag ohne Kontakt zu den Wänden erstellt.
Der Randstreifen ist für die feuchte Masse.


Gruß, Yvonne
 
B

Bieber0815

Das ist aber nicht gravierend, da jeder gelernter Handwerker weiß, dass man den Bodenbelag ohne Kontakt zu den Wänden erstellt.
Der Fliesenleger, soweit Fliesen vorhanden sind, muss aber beim Verfugen aufpassen, dass er nicht an die Wand stößt. Der Parkettleger, soweit vorhanden, muss beim Zuschnitt aufpassen, dass etwas Luft bleibt. Und wenn Fliesenleger und Parkettleger so gewissenhaft sind wie der Maler, dann wirkt Murphys Gesetz.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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