H
Hausbauer1
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zur Interpretation eines Bebauungsplan. Wenn im Bebauungsplan steht "II FD", also zwei Vollgeschosse, Flachdach, ist dann ein Staffelgeschoss, welches natürlich kein Vollgeschoss ist, erlaubt?
Das Staffelgeschoss hätte dann natürlich ein Flachdach. Bis zu welcher Neigung gilt ein Dach eigentlich als Flachdach?
Danke.
Viele Grüße
HB1
ich habe mal eine Frage zur Interpretation eines Bebauungsplan. Wenn im Bebauungsplan steht "II FD", also zwei Vollgeschosse, Flachdach, ist dann ein Staffelgeschoss, welches natürlich kein Vollgeschoss ist, erlaubt?
Das Staffelgeschoss hätte dann natürlich ein Flachdach. Bis zu welcher Neigung gilt ein Dach eigentlich als Flachdach?
Danke.
Viele Grüße
HB1