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Eine besondere Form hat der nicht; gemeint ist schlicht die Höhe des Erdgeschoss(fertig)fußbodens über einem Bezugspunkt. Dieser Bezugspunkt kann z.B. ein Kanaldeckel sein, oder der Fahrbahnscheitelpunkt vor der Mitte der Straßenfront des Grundstückes, oder die mittlere Höhenlinie des Durchstoßes des Gebäudes durch die Geländeoberkante (vor Geländeveränderung). Was davon gilt, steht ebenfalls in den textlichen Festsetzungen.Ich konnte aber leider noch keine genaue Definition des Sockels finden. Also von wo bis wo wird der gemessen?