Hinweise für Grundrissplaung erwünscht

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11ant

11ant

Du kannst aber keinen 1 1/2-Geschösser bauen, wo 2-Geschossig vorgeschrieben ist!
So isses.

Die Dusche im EG kann man besser planen.
Die fand ich da durchaus pfiffig so, stelle aber eine Dusche im Besucher-WC an sich in Frage. Blöd scheint mir hingegen: im Hauswirtschaftsraum sieht es aus, als stünden da Waschmaschine /-trockner in der Ecke, und davor ein Engpaß an einem heiztechnischen Gedöns (Speicher ?) vorbei (?)

Das Bad im DG hat noch viel Optimierungsbedarf. Etwa 3m Pilgerweg vom Pott zum waschbecken zum Beispiel.

Den Eingang finde ich sehr Geschmackssache, speziell diese dicken Backen aus letztlich nur um sich selbst herumgeschlängelten Mauerschalen. Der Kapitänsgiebel kommt m.E. erst zur Geltung, wenn die Dachflächen beiderseits daneben etwas breiter sind, sprich: bräuchte etwa 2m mehr Hausbreite.
 
F

Freedark

Dann muss ich mich für die missverständliche Ausdrucksweise entschuldigen.
In Kurzform ist baurechtlich festgelegt, dass in unserem Plangebiet kein Bungalow und keine Stadtvilla gebaut werden darf. Der von uns geplante 1 1/2-Geschosser geht jedoch in Ordnung.

Dusche packt man nach außen, hier an die Außenwand, damit der Hauswirtschaftsraum möglichst effektiv zu nutzen ist.
In der Nische wird kaum eine Heizung eingebaut werden, da man da nicht mehr für nötige Wartungen überall rankommt.
Die Dusche war zunächst an der Außenwand, hat dann jedoch wegen den Mindestabständen zum WC nicht funktioniert. Man will ja nicht aus der Dusche darauf fallen.

Die fand ich da durchaus pfiffig so, stelle aber eine Dusche im Besucher-WC an sich in Frage. Blöd scheint mir hingegen: im Hauswirtschaftsraum sieht es aus, als stünden da Waschmaschine /-trockner in der Ecke, und davor ein Engpaß an einem heiztechnischen Gedöns (Speicher ?) vorbei (?)
Die Dusche im EG an sich möchten wir unbedingt.
Mit dem Rest hast du Rest. Man läuft quasi am Speicher vorbei zur Waschmaschine. Man sollte aber wohl eigentlich bequem vorbeikommen, so die bisherigen Überlegungen.

Den Eingang finde ich sehr Geschmackssache, speziell diese dicken Backen aus letztlich nur um sich selbst herumgeschlängelten Mauerschalen. Der Kapitänsgiebel kommt m.E. erst zur Geltung, wenn die Dachflächen beiderseits daneben etwas breiter sind, sprich: bräuchte etwa 2m mehr Hausbreite.
Da gebe ich dir Recht mit der etwas speziellen Ausgestaltung. WIr hoffen jedoch, dass es dann optisch ansprechend ist. Haben auch so etwas ähnlich hier in unserem Wohngebiet gesehen.
Ich persönlich finde die Dachflächen neben dem Giebel eigentlich schon recht breit. Eine Hausvergrößerung ist eigentlich Thema für uns.

Kann vielleicht noch jemand etwas zu dem Ausstiegsfenster für den Schornsteinfeger sagen (siehe mein 1. Post)?
 
Invi85

Invi85

Hi Freedark.

Dann muss ich mich für die missverständliche Ausdrucksweise entschuldigen.
In Kurzform ist baurechtlich festgelegt, dass in unserem Plangebiet kein Bungalow und keine Stadtvilla gebaut werden darf. Der von uns geplante 1 1/2-Geschosser geht jedoch in Ordnung.
Das verstehe ich nicht. Laut der angehängten PDF Datei darf in einem Teil höchstens Zweigeschossig gebaut und im anderen Teil muss sogar zwingend vorgeschrieben Zweigeschossing gebaut werden. Also wird überall eine Stadtvilla möglich sein. Wenn du jedoch in dem Abschnitt baust, bei dem zweigeschossig vorgeschrieben ist, du sicherlich nicht 1 1/2 geschossig bauen darfst. Wo genau befindet sich euer Grundstück auf dem Plan?

Die Dusche war zunächst an der Außenwand, hat dann jedoch wegen den Mindestabständen zum WC nicht funktioniert. Man will ja nicht aus der Dusche darauf fallen.
Wäre es denn eine Möglichkeit das WC an die Wand neben das Waschbecken zu platzieren? Mit genügend Abstand zum Waschbecken natürlich. Könnte dann die Dusche nicht wieder an die Außenwand? So wie die Dusche jetzt platziert ist, funktioniert der Hauswirtschaftsraum nicht.

Die Dusche im EG an sich möchten wir unbedingt.
Mit dem Rest hast du Rest. Man läuft quasi am Speicher vorbei zur Waschmaschine. Man sollte aber wohl eigentlich bequem vorbeikommen, so die bisherigen Überlegungen.
Wenn ich mir den Grundriss so anschaue habt ihr, wenn es hochkommt, noch knapp 50cm um euch am Speicher vorbei zu schlängeln. Das ist sicherlich nicht die bequemste Art einen schweren Wäschekorb zu transportieren. Behindertengerechter Zugang mit Rollstuhl ist überhaupt nicht mehr möglich. Möglichkeit wäre, wie bereits oben erwähnt, das WC zu verlegen.

Da gebe ich dir Recht mit der etwas speziellen Ausgestaltung. WIr hoffen jedoch, dass es dann optisch ansprechend ist. Haben auch so etwas ähnlich hier in unserem Wohngebiet gesehen.
Ich persönlich finde die Dachflächen neben dem Giebel eigentlich schon recht breit. Eine Hausvergrößerung ist eigentlich Thema für uns.
Wir haben 45cm dicke "Säulen" vor den Eingangsbereich und finden das es das Haus sehr aufwertet. Ist geschmackssache und sollte jeder für sich selbst wissen.

Gruß
Michael
 
F

Freedark

@Invi85

Danke für deine guten Hinweise. Das werde ich mir mal im Detail noch anschauen.
Unser Grundstück liegt im Wohngebiet "WA 2".
Hier noch ein Auszug aus dem Bebauungsplan, der hoffentlich etwas aufklärt:

T ex t l ich e F es t s e t zu ng 5 . 1
Im allgemeinen Wohngebiet WA2 ist das oberste zulässige Vollgeschoss als Dachgeschoss mit Sattel- oder Krüppelwalmdach auszubilden.
Dachgeschosse im Sinne dieser Festsetzung sind Geschosse, die auf mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten durch geneigte Dachflächen mit einer Dachneigung von 30° – 50° begrenzt sind.
(§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BbgBO)

B EGR ÜND UNG
Die städtebauliche Funktion des WA 2 als Beitrag zur städtebaulichen Abrundung der
Bestandssituation wird mit dieser Festsetzung noch einmal unterstrichen, indem in diesem
Baugebiet allein als traditionell geltende Dachformen realisiert werden dürfen.
Eine Festsetzung der Drempelhöhe wird nicht vorgenommen. Aufgrund der Dachneigung
von mindestens 30° in Kombination mit zwingend zwei Vollgeschossen, wäre
die Realisierung einer z.B. ortsuntypischen Stadtvilla mit üblicher Dachneigung von
<20° baulich kaum möglich, ohne die zulässige Geschossigkeit zu überschreiten.
 
Climbee

Climbee

Also ich bin ja nicht so fit mit den Bezeichnungen, aber Vollgeschoss ist kein 1/2 Geschoss wie ihr das geplant habt.
Oder liege ich da völlig daneben?
 
Y

ypg

höchstens Zweigeschossig gebaut und im anderen Teil muss sogar zwingend vorgeschrieben Zweigeschossing gebaut werden
Kannst Du mir bitte nochmal den Unterschied erklären mit dem Kreis und dem ohne? Ich verwechsle das andauernd :oops:

Also ich bin ja nicht so fit mit den Bezeichnungen, aber Vollgeschoss ist kein 1/2 Geschoss wie ihr das geplant habt.
halbe Geschosse gibt es eigentlich nicht. Wo ein Vollgeschoss erlaubt ist, darf man auch " ein halbes" draufsetzen. Allerdings wird ein Vollgeschoss zum vollen Geschoss durch eine Berechnung mit der EG als Grundlage, nicht weil da Stadtvilla draufsteht ;)
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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