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In den Überlegungen ist man rank und schlank, in der Praxis wuchtet man einen Wäschekorb durch die Gegend.Man läuft quasi am Speicher vorbei zur Waschmaschine. Man sollte aber wohl eigentlich bequem vorbeikommen, so die bisherigen Überlegungen.
Säulen mit dahinter Abstand zur Hauswand sind etwas anderes, und würde man auch etwas schlanker anlegen als hier geplant.Wir haben 45cm dicke "Säulen" vor den Eingangsbereich und finden das es das Haus sehr aufwertet.
Ich meinte auch nicht unbedingt, das Haus zu vergrößern. Sondern entweder größengleich in ein klassischer rechteckiges Grundrißformat zu ändern (was mit der Vollgeschoßerfordernis kollidieren wird), oder den Kapitänsgiebel in eine etwas süddeutschere Wiederkehr zu wandeln. Es soll ja nur traditionell sein - welche Tradition, ist nicht vorgeschrieben. Aus solchen Gründen erreichen solche Bebauungsplan-Vorgaben auch meist genau das, was sie verhindern wollen.Ich persönlich finde die Dachflächen neben dem Giebel eigentlich schon recht breit. Eine Hausvergrößerung ist eigentlich Thema für uns.
Mit Kreis um die "II" - also das zweite Vollgeschoss ist zwingend.Unser Grundstück liegt im Wohngebiet "WA 2".
bedeutet dabei: als Dachschrägengeschoss wie geplant soll es sein, muß jedoch ein Vollgeschoss werden.Im allgemeinen Wohngebiet WA2 ist das oberste zulässige Vollgeschoss als Dachgeschoss mit Sattel- oder Krüppelwalmdach auszubilden.
ist dabei der Wink mit dem Zaunpfahl, daß wenn 30° Dachneigung (reichen fast nie) bis 50° Dachneigung (sind schon eine erheblich bessere Ausgangsposition) allein nicht reichen, um flächenmäßig ein Vollgeschoss zu erzeugen, mittels Hochschrauben der Kniestockhöhe das Vollgeschoss zu erfüllen ist. Nach meiner Ansicht hört ein Friesenhaus mit anderthalb Metern Kniestock zwar auf, traditionell zu sein. Aber so ganz echte Friesen sind die Brandenburger ja ohnehin nicht ;-)Eine Festsetzung der Drempelhöhe wird nicht vorgenommen.
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