S
sauerpeter
Hallo,
bei uns ist nun die Bodenplatte fertig und gestern wurde begonnen, das EG zu mauern. Auch die erste Rechnung für Erdarbeiten und Bodenplatte ist bereits ins Haus geflattert. Wie verhält es sich eigentlich generell, wenn ich bezahlt habe? Bestätige ich damit, das ich die ausgeführten Arbeiten akzeptiere und Mängel, die später offensichtlich werden sollten, nicht mehr beanstandet werden können? Oder gilt das erst bei der Endabnahme des ganzen Bauwerkes?
Unser Vertrag besagt folgendes:
Abnahme
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber die Fertigstellung der Leistung mündlich oder schriftlich anzuzeigen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung des Auftragnehmers nach Fertigstellung spätestens innerhalb einer Frist von 10 Tagen abzunehmen, soweit die Leistung ohne wesentliche Mängel erbracht worden ist.
Hm...
bei uns ist nun die Bodenplatte fertig und gestern wurde begonnen, das EG zu mauern. Auch die erste Rechnung für Erdarbeiten und Bodenplatte ist bereits ins Haus geflattert. Wie verhält es sich eigentlich generell, wenn ich bezahlt habe? Bestätige ich damit, das ich die ausgeführten Arbeiten akzeptiere und Mängel, die später offensichtlich werden sollten, nicht mehr beanstandet werden können? Oder gilt das erst bei der Endabnahme des ganzen Bauwerkes?
Unser Vertrag besagt folgendes:
Abnahme
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber die Fertigstellung der Leistung mündlich oder schriftlich anzuzeigen.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung des Auftragnehmers nach Fertigstellung spätestens innerhalb einer Frist von 10 Tagen abzunehmen, soweit die Leistung ohne wesentliche Mängel erbracht worden ist.
Hm...