Baudienstleistungsvertrag kündigen - Vorbehalt

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Tweety906

guten Abend, ich hoffe, ich bin hier richtig. Bin hier total neu und ersuche euch in unsrer Verzweiflung.

Wir haben vor 2 Jahren und 4 Monaten einen Baudienstleistungsvertrag mit der Firma X abgeschlossen, vorbehaltlich des Erwerbs eines Baugruhdstückes binnen 18 Monaten und einer Finanzierung binnen 12 Monaten. Damals versicherte man uns, dass der Vertrag hinfällig wird, wenn diese Fristen abgelaufen sind. Wir haben innerhalb dieser Frist kein Grundstück gefunden. Mittlerweile möchten wir nicht mehr mit dieser Firma bauen, hauptsächlich, da der Vermittler unseriös wirkt. Nun haben wir ein Grundstück reservieren können. Ich wollte mich telefonisch rückversichern, dass der Vertrag sich auch wirklich erledigt hat und wir nun einen neuen mit einem anderen Dienstleister abschließen können. Da drohte man uns mit Vertragsstrafen, davon war vorher nie die Rede. Immer hieß es, wir könnten unkompliziert aus dem Vertrag raus, nach Ablauf der Frist entstünden uns keine Kosten. Dieses Vorgehen erscheint uns mehr als dubios. Von Seiten der Hauptzentrale kam am Telefon nur ein leicht genervtes ,muss ich mit meinem Vorgesetzten klären, und weiterhin leider keine Rückmeldung. Unsere Nerven sind zum zerreißen gespannt. Wir haben wahnsinnige Angst vor dem finanziellen Ruin.

Nun meine Frage .. was stimmt denn nun? Die Vereinbarung aus der Vorbehaltserklärung oder die Aussage des Vermittlers, der seine provision schwinden sieht?

Wir wünschen euch einen schönen Abend. Bitte habt Nachsicht mit einem kompletten Laien.
 
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Tweety906

Ich liefere mal den genauen Wortlaut der Vorbehaltserklärung nach:

"Der AG ist berechtigt von diesem (Firma x)-baudienstleistungsvertrag zurückzutreten, sofern der AG in den nächsten 18 Monaten nach Abschluss des Baudienstleistungsvertrages kein Baugrundstück erwirbt bzw. der AN dem AG kein innerhalb der vorgesehenen Finanzierungsmöglichkeiten entsprechendes Grundstück als Erwerbsmöglichkeit nachweisen konnte. In diesem Fall entfallen ebenfalls die Vergütungs- und Ersatzansprüche der AN, sofern keine Vertragsleistungen aus diesem Baudienstleistungsvertrag angefallen sind."
 
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Tweety906

Ja, nachdem ich telefonisch nichts erreicht habe, erst einmal per Mail, morgen dann per Postweg, falls man uns weiter "ignoriert", werde ich auch den Gang zum Anwalt nicht scheuen.
Das Thema ist ganz frisch erst seit heute auf dem Tisch, da wir überraschend einen Bauplatz reservieren konnten.
 
Nordlys

Nordlys

Erstens. Nicht Mail. Fax mit Sendeprotokoll oder Einschreiben Rückschein. Dieses moderne Gemaile ist nicht rechtssicher. Zweitens. Erkläre unmissverständlich, in präzisen Worten, dass Du fest stellst, dass 18 Monate vergangen sind, dass Du feststellst, dass man Dir kein Bauland angeboten und Du auch selbst in der fraglichen Zeit keines erworben hat. Drittens stellst Du nun fest, dass der entsprechende Passus des Vertrages vom soundso nun gilt und Du daher vom Vertrag zurück trittst.
Wenn Du Dich da unsicher fühlst, lass für ein paar Euro einen Anwalt das Ding schreiben. Telefoniere nicht. Maile nicht. Erwähne nie das in Planung stehende reservierte Grundstück.
Schliesse nie wieder solche Verträge. Lerne daraus. Viel Glück. Und Weisheit. Und coolness. Karsten
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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