Baudienstleistungsvertrag kündigen - Vorbehalt

4,40 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 06.02.2025
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Baudienstleistungsvertrag kündigen - Vorbehalt
>> Zum 1. Beitrag <<

F

Farilo

Ich liefere mal den genauen Wortlaut der Vorbehaltserklärung nach:

"Der AG ist berechtigt von diesem (Firma x)-baudienstleistungsvertrag zurückzutreten, sofern der AG in den nächsten 18 Monaten nach Abschluss des Baudienstleistungsvertrages kein Baugrundstück erwirbt bzw. der AN dem AG kein innerhalb der vorgesehenen Finanzierungsmöglichkeiten entsprechendes Grundstück als Erwerbsmöglichkeit nachweisen konnte.
Seit Ihr denn aktiv zurückgetreten? Sprich, habt ihr denen euren Rücktritt schriftlich mitgeteilt?

Edit: Sorry, hatte überlesen dass das schon gefragt wurde.

Also, ab an den Schreibtisch, Schreiben aufsetzen, FAX oder Einschreiben inkl. Rückschein.

Gruß
 
T

Tweety906

Vielen Dank, für die sachliche Antwort.
Ich werde morgen einen Fachanwalt für Baurecht kontaktieren und ihn dieses schreiben aufsetzen lassen.

Ich bin schockiert von der unseriösität dieser Firma. Meinst du denn, wir haben ansonsten noch etwas zu befürchten?
Nein, nie wieder! Der Onkel meines Mannes hat ein Bauunternehmen, mit dem werden wir jetzt bauen. Gesetz dem Fall, wir kommen schadlos aus der Nummer mit Firma X heraus.
 
77.willo

77.willo

Bisher ist doch noch gar nichts so richtig unseriös und du steigerst dich in was rein. Das schreiben hättest du auch schon von sechs Monaten abschicken können.
Ich persönlich würde mir auch einen Anwalt sparen und einfach mal diesen schrieb faxen...
 
T

toxicmolotof

bzw. der AN dem AG kein innerhalb der vorgesehenen Finanzierungsmöglichkeiten entsprechendes Grundstück als Erwerbsmöglichkeit nachweisen konnte.
Vorab: Ich bin kein Jurist. Die folgende Aussage stellt daher keine Beratung war sondern gibt lediglich meine laienhafte Meinung wieder.

Sofern der AN euch in der Vergangenheit ein bezahlbares Grundstück angeboten hat, könnte er sich daraus etwas drehen und die "Ausstiegsklausel" ist eben nicht erfüllt. Also Schadenersatzpflichtig.

Ich empfehle Euch, die (zunächst) 300 Euro für einen Fachanwalt zu investieren.
 
T

toxicmolotof

Btw: Ich hätte dem AG niemals mitgeteilt, dass ihr jetzt ein Grundstück habt. Durch die Aussage im ersten Beitrag hast du Das, wenngleich nicht direkt, ihm aber gesagt. Und daraus wittert er jetzt (neben dem o.g. Problem) jetzt seine Chance.
 
Zuletzt aktualisiert 06.02.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3135 Themen mit insgesamt 42423 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Baudienstleistungsvertrag kündigen - Vorbehalt
Nr.ErgebnisBeiträge
1Angebot für eine Doppelhaushälfte mit Grundstück ok? 11
2Eigenheim Bauen? Grundstück in Aussicht 19
3Grundstück jetzt-Hausbau nächstes Jahr 23
4Finanzierung des Grundstück: Muss die gesamte Finanzierung stehen? 11
5Winkelbungalow auf Grundstück 800m2 - Finanziell machbar? 16
6Was haltet Ihr von diesem Grundstück? 11
7Grundstück bekomme ich geschenkt. Wie den Bau finanzieren? 16
8Grundstück von Vater kaufen - Hausbau ja oder nein? 11
9Kosten/Planung Grundstück, Baunebenkosten Schlüsselfertig usw. 27
10Grundstück - Entscheidung? 14
11Wieviel Grundstück und Haus können wir uns leisten? 25
12Meinungen zum Grundstück am Hang. 22
13Grundstück kaufen Traumhaus bauen LASSEN 26
14Grundstück an Sohn übertragen, Tochter vertraglich ausschließen 10
15Plan: Grundstück kaufen, in 10 Jahren bauen? 10
16Realistisch Kauf Grundstück und Neubau Einfamilienhaus & wie finanzieren? 20
17Grundstück bar bezahlen oder finanzieren? 14
18Eigenheim schlüsselfertig. Freies Grundstück 17
19Kostenplanung Einfamilienhaus inkl. Grundstück, Nebenkosten, Architekten 32
20Eigenheim, erste Gedanken zu Grundstück, Bauweise, Budget 11

Oben