Baudienstleistungsvertrag kündigen - Vorbehalt

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Zuletzt aktualisiert 06.02.2025
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Alex85

Sind die 18 Monate denn um und kamen tatsächlich nie Grundstücksangebote von der Firma?
Wegen dem neuen Grundstück würde ich auch unbedingt die Klappe halten. Das muss man ja niemanden auf die Nase binden.
 
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Tweety906

Das schreiben hättest du auch schon von sechs Monaten abschicken können.
Hätten wir, ja. Wir hatten vor 6 Monaten nochmal nachgeschaut, ob diese Zeit nun vorbei ist und haben damit abgeschlossen. Von schreiben oder sonstwas war nie die rede. Beim Vertragsabschluss hat er uns versichert, dass wir keine weiteren schritte einleiten müssen, d.h., der Vertrag läuft so aus und hat sich dann erledigt. ich wollte nur alles richtig machen und fair sein und hab dann nur telefonisch nochmal nachgehakt.

Ein Grundstück wurde uns nie Angeboten, es kamen lediglich zwei telefonische Nachfragen, ob wir ein Grundstück in Aussicht hätten. Das konnten wir verneinen.
 
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Tweety906

ja, die 18 Monate waren im Oktober 16 um. Kein angebot, kein Erwerb.

Unseriös ist die tatsache, dass uns der Vermittler nicht verstehen wollte. Er wollte sofort das Schreiben, in dem wir vom Vorbehalt zurück treten. Das haben wir natürlich nicht eingeschickt. Noch haben wir das Grundstück auch nicht unterschrieben. Nur reserviert. Der ganze Verein ist dubios. Er wollte die alten Konditionen durchsetzen, die wir damals vertraglich festgehalten haben. Lediglich die neue Wärmeschutzverordnung würde uns extra kosten. Auf nachfragen, wie viel dass denn sei, hat er ausflüchtig geantwortet " das müsse man dann sehen". Auch haben wir eine Vertraglich vereinbarte Kostenobergrenze. Die werden die aber nicht einhalten können. Und wir möchten nicht in einer Bauruine enden.
Die Firma war letztes Jahr auch mal kurz im Fokus "Die Bauretter" auf RTL 2 sagt euch sicher was. Auch wenn da einiges aufgebauscht wird und die Bauherren nicht ganz unschuldig an der misere waren, war der Umgang mit dem Problem seitens Firma X unmöglich.
 
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Alex85

Dann mach es doch wie nordlys schrieb. Die Zeit ist abgelaufen und die haben auch nix angeboten. Dann ist das doch recht eindeutig. Lasse das über einen Anwalt machen, kostet zwar ein paar Euro, aber ich glaube du brauchst diesen Weg allein für deine eigenen Nerven :-)
 
TRoettger

TRoettger

Da drohte man uns mit Vertragsstrafen, davon war vorher nie die Rede.
Auf welcher Grundlage denn, wurde das nicht erwähnt? Vertraglich so mit dem Bauträger festgehalten? Und war tatsächlich die Rede von Vertragsstrafen oder ggf. eher von pauschaliertem Schadenersatz? Die vertraglichen Details spielen hierbei - ebenso wie die Begleitumstände des Vertragsabschlusses - eine sehr große Rolle, vor allem bei Verbraucherverträgen bieten solche oft diverse Angriffspunkte, da kommt es auf solche Feinheiten durchaus an. Beim Umsetzen von solchen vertraglichen Druckmitteln in AGB-rechtlich zu beurteilenden Verträgen können den Bauträgern reichlich Fehler unterlaufen (nur als kleiner Tipp: vgl. u.a. § 309 Ziff. 5 u. 6 Baugesetzbuch).
 
Zuletzt aktualisiert 06.02.2025
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