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Redsonic
Hallo zusammen,
wir haben einen Baumangel und freuen uns einmal über eure Einschätzung und einen Tipp zur Vorgehensweise.
Wir bauen eine Stadtvilla mit Walmdach und Dachboden als Kaltdach zum Ablagern von allem was so anfällt. Mir war immer wichtig, dass ich im Dachboden zumindest mittig aufrecht stehen kann (bin 1,76m) und wir haben daher auf das lichte Maß zw. Deckenbalken und Spitze Unterkante geachtet, weil wir eine Erhöhung der Dachneigung in Erwägung gezogen hatten.
Daher ließ ich von der Architektin extra dieses Maß in die Genehmigungs- und Ausführungplanung übernehmen. In der Planung steht nun also ein Maß "ca. 1,98", das Baufirma und wir unterschrieben haben. Beim Nachmessen wurde am Tag des Richtfests am 14.07.2017 nun festgestellt, dass das Maß nur 1,86 m beträgt.
Wir haben daraufhin am 25.07.2017 eine Mängelanzeige mit Nachbesserung bis 21.08.2017 gestellt. Antwort von der Baufirma war, dass dies nur ein Zirkamaß darstellt und uns damals mündlich gesagt wurde, dass man das nicht so genau vorher sagen kann. Die Neigungsmaße stimmen aber alle - was mir ja am Ende egal ist. Das habe ich zur Kenntnis genommen und zurückargumentiert, dass dies eine Entscheidung zur Dacherhöhung für uns nach sich gezogen hätten und ich ein Zirkamaß mit 12cm Abweichung nicht akzeptieren werde. Angeboten habe ich den Mangel finanziell zu kompensieren, da eine Nachbesserung bei mittlerweile fertig gedecktem Dach nicht im Verhältnis steht. Mein noch nicht geäußerter Gegenwert liegt so bei 3.000 EUR Schaden - gerade weil ich auf Lebenszeit damit leben werden muss.
Nun wurden uns 500 EUR angeboten, ohne den Mangel als Mangel anzuerkennen - immerhin schonmal mehr als nichts. Es würde keine Minderung des Gebrauchswertes des Vertragsgegenstands darstellen. Die Baufirma argumentiert, dass es nur in der Spitze die 12 cm sind und es eh keinen Unterschied mehr beim Dachboden macht. Ich sage natürlich: Plan ist Plan und man sollte schon richtig planen und dann auch so umsetzen.
Wie seht ihr das und was würdet ihr machen? Muss ich irgendwelche Fristen zur Rückmeldung oder Meldung beachten? Einige sagen, dass man mit Anwalt mehr raus holt, andererseits will ich das sonst partnerschaftliche Verhältnis nicht in Gefahr bringen. Meine Idee war nun, dass man das einfach am Schluss zur Abnahme klärt und ggf. die letzte Rate einbehält. Aber ginge das so einfach?
VG, Redsonic
PS: Da die Baufirma so stark mit dem ca-Maß argumentiert. Eine Möglichkeit wäre ja noch die Gesamthöhe außen zu messen aber ich wüsste nicht wie ohne Kran oder Hebebühne.
wir haben einen Baumangel und freuen uns einmal über eure Einschätzung und einen Tipp zur Vorgehensweise.
Wir bauen eine Stadtvilla mit Walmdach und Dachboden als Kaltdach zum Ablagern von allem was so anfällt. Mir war immer wichtig, dass ich im Dachboden zumindest mittig aufrecht stehen kann (bin 1,76m) und wir haben daher auf das lichte Maß zw. Deckenbalken und Spitze Unterkante geachtet, weil wir eine Erhöhung der Dachneigung in Erwägung gezogen hatten.
Daher ließ ich von der Architektin extra dieses Maß in die Genehmigungs- und Ausführungplanung übernehmen. In der Planung steht nun also ein Maß "ca. 1,98", das Baufirma und wir unterschrieben haben. Beim Nachmessen wurde am Tag des Richtfests am 14.07.2017 nun festgestellt, dass das Maß nur 1,86 m beträgt.
Wir haben daraufhin am 25.07.2017 eine Mängelanzeige mit Nachbesserung bis 21.08.2017 gestellt. Antwort von der Baufirma war, dass dies nur ein Zirkamaß darstellt und uns damals mündlich gesagt wurde, dass man das nicht so genau vorher sagen kann. Die Neigungsmaße stimmen aber alle - was mir ja am Ende egal ist. Das habe ich zur Kenntnis genommen und zurückargumentiert, dass dies eine Entscheidung zur Dacherhöhung für uns nach sich gezogen hätten und ich ein Zirkamaß mit 12cm Abweichung nicht akzeptieren werde. Angeboten habe ich den Mangel finanziell zu kompensieren, da eine Nachbesserung bei mittlerweile fertig gedecktem Dach nicht im Verhältnis steht. Mein noch nicht geäußerter Gegenwert liegt so bei 3.000 EUR Schaden - gerade weil ich auf Lebenszeit damit leben werden muss.
Nun wurden uns 500 EUR angeboten, ohne den Mangel als Mangel anzuerkennen - immerhin schonmal mehr als nichts. Es würde keine Minderung des Gebrauchswertes des Vertragsgegenstands darstellen. Die Baufirma argumentiert, dass es nur in der Spitze die 12 cm sind und es eh keinen Unterschied mehr beim Dachboden macht. Ich sage natürlich: Plan ist Plan und man sollte schon richtig planen und dann auch so umsetzen.
Wie seht ihr das und was würdet ihr machen? Muss ich irgendwelche Fristen zur Rückmeldung oder Meldung beachten? Einige sagen, dass man mit Anwalt mehr raus holt, andererseits will ich das sonst partnerschaftliche Verhältnis nicht in Gefahr bringen. Meine Idee war nun, dass man das einfach am Schluss zur Abnahme klärt und ggf. die letzte Rate einbehält. Aber ginge das so einfach?
VG, Redsonic
PS: Da die Baufirma so stark mit dem ca-Maß argumentiert. Eine Möglichkeit wäre ja noch die Gesamthöhe außen zu messen aber ich wüsste nicht wie ohne Kran oder Hebebühne.