Kaufvertrag Baugrundstück - Unsicherheit aufgekommen

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J

jawknee

Ich habe jetzt in zwei Wochen nen Termin mit dem Notar, bei die Punkte nochmal besprochen werden. Bin ja mal gespannt, ob da doch noch irgendwelche Sicherheiten abgerungen werden können.
Ansonsten bin ich wahrscheinlich wohl oder übel raus :(

Werde dann berichten... bis dahin schon mal danke an alle!
 
H

HilfeHilfe

Ich habe jetzt in zwei Wochen nen Termin mit dem Notar, bei die Punkte nochmal besprochen werden. Bin ja mal gespannt, ob da doch noch irgendwelche Sicherheiten abgerungen werden können.
Ansonsten bin ich wahrscheinlich wohl oder übel raus :(

Werde dann berichten... bis dahin schon mal danke an alle!
der Notar übernimmt gar keine , aber auch gaaaaaar keine garantie gewähr usw

du wirst dich nie auf irgendwas berufen können
 
J

jawknee

der Notar übernimmt gar keine , aber auch gaaaaaar keine garantie gewähr usw

du wirst dich nie auf irgendwas berufen können
Nein nein das natürlich nicht. Ich meint damit, dass er ja auch als Vermittler zwischen den Partein handelt und schauen muss, dass alles sauber abläuft (wenn die Definition nicht nur leere Worte sind). Und ein Postkastenfirma ist für mich schon mal keine saubere Sache... bin mir schon bewusst, dass ich nach dem letzten Strohhalm greife, aber will ja nichts unversucht lassen...
 
Nordlys

Nordlys

Gibt die Gemeinde als Aufstellerin des B-Planes eine Erschliessungsgarantie im Falle des Konkurses des Erschliessungsträgers? Karsten
 
H

HilfeHilfe

Nein nein das natürlich nicht. Ich meint damit, dass er ja auch als Vermittler zwischen den Partein handelt und schauen muss, dass alles sauber abläuft (wenn die Definition nicht nur leere Worte sind). Und ein Postkastenfirma ist für mich schon mal keine saubere Sache... bin mir schon bewusst, dass ich nach dem letzten Strohhalm greife, aber will ja nichts unversucht lassen...
hm was meinst du sauber läuft ? Der beurkundet den Vertrag und Grundschuld . Den wirst du wegen den Lichtensteinern oder Gutachtern nie Belangen
 
Nordlys

Nordlys

Der entscheidende Passus ist der Paragraf, der die Fälligkeit der Kaufsumme enthält. Wenn der Verkäufer Dein Flurstück erschlossen, vermessen, mit Nummer versehen, lastenfrei gemacht hat und das dem Notar mitteilt und der Dich dann zur Zahlung auffordert, dann ist ok. Denn dann wirst Du nach Zahlung durch Eintrag beim Gericht Eigentümer eines definierten, vermessenen, erschlossenen Stück Landes. So muss das sein, dann kann es Dir egal sein, ob der Typ in Liechtenstein oder Obervolta sitzt. Das bespreche mit Notar.
Und noch was. Du bist Erwerber, Du zahlst Notar, also wählst Du ihn auch. Klar? Nicht seinen akzeptieren. Wer die Musik zahlt, bestimmt, was gespielt wird. Karsten
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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