Kaufvertrag Baugrundstück - Unsicherheit aufgekommen

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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J

jawknee

@Alex85
Wäre Z2 bzw. Z1.1 denn schon ein Grund ein Grundstück nicht zu nehmen? Sorry, ich hab zwar schon mal danach gegoogelt, aber richtig schlau bin ich nicht draus geworden, was das für mich bedeuten würde.
Wegen der Orientierung könntest du recht haben. Ich habe bisher nur den Bebauungsplan, in dem auch der Straßenverlauf eingezeichnet ist, aber wie verlässlich das dann ist ist natürlich fraglich. Wenn das am Ende der einzige Stolperstein wäre, würde ich aber alles daran setzen, dass sich das irgendwie machen lässt ;)

Also die Kaufpreiszahlung hängt an folgenden Punkten:
"Vorliegen der Mitteilung des Grundbuchamtes über die Eintragung der Eigentumsvormerkung, wobei lediglich die in Abschnitt I. genannten Belastungen und solche, denen der Erwerber zugestimmt hat, vorgehen dürfen"
Dazu noch der Ausschluss von Vorverkaufsrechten und die Hinterlegung der anfangs erwähnten Bürgschaft.

Das Grundstück ist vom Preis eigentlich schon ortsüblich (129,-). Laut dem Anwohner waren es zu deren Zeit vor 13 Jahren 105,-. Also denk ich mal auch kein ungewöhnliche Preisentwicklung.
 
A

Alex85

Nein das ist kein Grund ein Grundstück nicht zu nehmen. Die Wiederverwertbarkeit von Boden wird dadurch aber eingeschränkt, was entsprechend Kosten verursacht. Wer dort mit Keller bauen will und somit viel Aushub hat, sollte das natürlich besonders bedenken.
Wenn sich Öl oder dergleichen finden, kann man auch zur Beseitigung verpflichtet sein.
 
J

jawknee

Also ich würde ohne Keller bauen, das wäre nicht so das Problem.
Ich hätte nur Angst, wenn ich dann irgendwie den Boden grundsätzlich austauschen müsste auf Grund irgendwelcher Versuchungen.
 
G

Ghostwriter

Also ich würde ohne Keller bauen, das wäre nicht so das Problem.
Ich hätte nur Angst, wenn ich dann irgendwie den Boden grundsätzlich austauschen müsste auf Grund irgendwelcher Versuchungen.
Nur so als Kosteneinschätzung:

Wir haben auch ohne Keller gebaut haben aber leichtes Gefälle am Grundstück und sehr lehmigen Boden (nicht zum wiederverfüllen geeignet) so dass wir am Ende trotz allem knapp 300 Tonnen wegfahren haben lassen...

Wir hatten Glück und es war Z0 - die Tonne verladen, wegfahren und entsorgen kostete uns 11€ netto - bei Z1.1 wären es wohl 20€ gewesen Z2 30(?)...

Also hier liegen je nach Belastung gut und gerne noch 10.000 € Mehrkosten begraben - auch ohne Keller
 
E

Escroda

Ich habe bisher nur den Bebauungsplan, in dem auch der Straßenverlauf eingezeichnet ist, aber wie verlässlich das dann ist ist natürlich fraglich.
Wenn bei der Planung nicht geschlampt wurde, ist die geometrische Festlegung durch den Bebauungsplan schon sehr verlässlich (<5cm). Wie hast Du dich denn bisher orientiert? Sind die Parzellen nicht abgepflockt?
Der Ansprechpartner ist in der Gegend mit gutem Ruf bekannt, hat mir auch mein Anwalt bestätigt, die Firma selbst ist ihm aber nicht bekannt. Abgesehen davon erweckt es schon den Eindruck einer Postkastenfirma :/
Wie beurteilt dein Anwalt denn den Vertragsentwurf und das Risiko mit der Briefkastenfirma? Hat er keine Idee, wie man mehr Sicherheit in den Notarvertrag einfließen lassen kann?
Ohne verbindliche Zusicherung der Gemeinde, dass die Erschließung bis zu einem bestimmten Termin in jedem Fall erfolgen wird, wäre mir die Sache zu heikel. Sollen die doch erst vermarkten, wenn die Baustraßen fertig sind.
 
J

jawknee

@Ghostwriter
Danke für deine Einschätzung.

Mal ganz naiv gefragt, wenn keine Bodenanalyse direkt an meinem Grundstück gemacht wird, kann ja im Grunde auch keiner wissen, dass bzw. welche Art der Verseuchung vorliegt und damit auch keine Maßnahmen daraus herleiten oder?
Das Thema wurde bei meinem Gespräch mit einer Baufirma nur am Rande mal angesprochen, dort wurde mir gesagt, dass in der Gegend hier die Deponien kein Gutachten verlangen und die Firma deshalb für den Bau auch nur eine einfache Prüfung auf die Bebaubarkeit vornehmen. Wie verlässlich die Aussage ist, habe ich aber noch nicht nachgefprüft.

@Escroda
Nein abgepflockt ist da noch nichts. Ich habe mich bisher nur am Bebauungsplan orientiert, den ich über die Karte gelegt hab. Grob lässt sich das schon bestimmen, aber ausgemessen hab ich es noch nicht, da eh alles Wiese ist und eben ist. Für ein Gutachten müsste man das natürlich noch genauer ausmessen. Die offizielle Parzellierung erfolgt dann erst im Erschließungsprozess wie ich es verstanden habe, geht aber nach Bebauungsplan.

Er hat eben nur gesagt, wenn ihm die Person dahinter nicht mit gutem Ruf (sagt auch mein Makler) bekannt wäre , dann würde er mir abraten, weil man eben bei Problemen nur schwer an die Firma ran kommt. Sicherheit wäre in dem Fall nur mit einer deutschen bzw. Firma im EU-Rechtsraum gegeben, sonst hatte er keinen Tipp für mich. Ich habe ihm die Antwort meines Maklers auf die Kritikpunkte aber auch schon weitergeleitet und warte auf Antwort.

Wäre mir auch deutlich lieber, aber es sieht nicht so aus, dass man hier warten will. Mir wurde zwar vom Makler gesagt, ich kann ab Mitte 2018 bauen, aber vertraglich habe ich den Termin halt nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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