Jede Abweichung vom alten System (also bspw. Betonfertigteile statt Holzständer) müsstest Du doch vor allem mit der Versicherung besprechen, oder?Wiederaufbau zum Neuwert unter den Voraussetzungen dass ich dieses Gebäude genauso bzw. ähnlich errichte.
Da solltest Du am besten einen in Vertrags- und Baurecht bewanderten Anwalt einschalten. Nicht, daß es nachher Streit darum gibt, wie "genauso oder ähnlich" auszulegen ist.Die Gebäudeversicherung sagt nun, Wiederaufbau zum Neuwert unter den Voraussetzungen dass ich dieses Gebäude genauso bzw. ähnlich errichte.
Ein Abriss bis zur Bodenplatte soll durchgeführt werden und dann der Wiederaufbau gestartet werden.
Das sollte für Fertighaushersteller heute kein Problem sein, das in diesen Maßen hinzukriegen.Bodenplatte bleibt bestehen - Wiederaufbau auf vorhandener Bodenplatte
Da meinst Du wohl Raummodule, die es auch mit kompletten Bädern etc. gibt ? (von Dennert Massivhaus zum Beispiel). Ob das Zeit spart, wage ich zu bezweifeln: Vorfertigung an sich beschleunigt nichts, jedenfalls nicht mit individuellen Maßen. Lediglich wird in einer Halle vorgefertigt, auch wenn auf der Baustelle die Witterung dafür nicht passen würde.Ich habe mal irgendwo gelesen, dass Häuser bereits "fertig" geliefert werden!
Der Part "Baugenehmigung" sollte unproblematisch sein, wenn es ein echter Wiederaufbau ist. Und da kann sich der Bürgermeister auch schön in der Presse mit feiern, daß die Verwaltung da mithilft.Glaube nicht, das es viel schneller geht. Bauantrag, Baugenehmigung, Klärung Versicherung, Hausteile werden bestellt, Haus gestellt, Innenausbau.
Auch bei der Genehmigung spielt das mit. Bei so Sachen wie der Heizung (heute ja mit der Dämmung gemeinsam betrachtet) wäre Rechtssicherheit wichtig, z.B. ob und wann ggf. der Bau nach dem alten Baujahr (also vor Energieeinsparverordnung 2014) bewertet würde.Jede Abweichung vom alten System (also bspw. Betonfertigteile statt Holzständer) müsstest Du doch vor allem mit der Versicherung besprechen, oder?
(ich vermute, aus der Baubeschreibung) kann ich geistig nicht ganz folgen: ein Pfettendach, das nicht als Pfettendach ausgeführt werden soll (?) :-(Tragwerk des Daches: Krüppelwalmdach 45 - als Pfettendach mit Dämmung; Kniestockhöhe 1m (Ausführung darf jedoch nicht als Pfettendach erfolgen)