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Rafaelsen
Hallo.Interessant wäre, ob der Bebauungsplan eine Traufhöhe vorgibt. Liegt der z.B. bei 4m, hast du ein Kniestock von Max. um die 75cm. Eine Stadtvilla liegt bei min. 5m Traufhöhe...
Wie sieht es denn mit einem Kniestock aus wenn die Maximale Wandhöhe im Bebauungsplan mit 4,5 Metern angegeben wird?
Die Bauhöhe geht vom gleichen unteren Bezugspunkt aus und endet am obersten Dachabschluss. Die Wandhöhe der Einzelhäuser wird in der Gebäudemitte gemessen, für Doppelhäuser ist der Bezugspunkt in Höhe der Grenze zwischen den Gebäudehälften maßgebend. Für die I-geschossige Bebauung wird eine maximale Wandhöhe von 4,50 m festgesetzt. Untergeordnete Bauteile (Vorbauten, Treppenhäuser etc.), deren Summe nicht mehr als ein Drittel der Gebäudebreite beträgt, dürfen dieses Maß überschreiten. Die Höhe der untergeordneten Bauteile darf jedoch 6,50 m nicht überschreiten. Im Bereich der festgesetzten I-Geschossigkeit darf die Bauhöhe in keinem Fall 9,00 m überschreiten.
Das steht in dem Bebauungsplan. Aber nichts von Traufhöhe.