Wichtig der Satz : nach anerkannten Regeln der Technik , sollte was den Schallschutz betrifft im Vertrag mit aufgenommen werden.
Speziell auf Körperschallbrücken im Bereich des Ringankers, Geschossdecke/Estrich und der Außenwand/Putz achten.
Als Planungsziel sollte ein erhöhter Schallschutz von 67 dB angestrebt werden. Fragt euren Architekten ob er das gewährleisten kann.
Alleine der Verweis auf die DIN 4109 reicht nicht aus das wären nur 57 DB diese Mindestanforderung ist aus der Steinzeit. Vorsichtig auch bei einer durchgehenden Bodenplatte, das sollte man nicht machen. Unbedingt schriftlich fixieren den Satz von oben !
Wenn die Häuser erst stehen ist es zu spät und ihr habt mit den Nachbarn Stress. Nehmt die Nachbarn was den Schallschutz betrifft unbedingt ins Boot.
Viel Glück mit dem Hausbau