Das wäre ein Schildbürger(Meister)Streich höchster Güte und eine 1a Steilvorlage, den Bebauungsplan zu kippen.
Ich glaube aber eher, da muß ein Azubi am Telefon gewesen sein. Bebauungspläne sollen ja gerade das Erscheinungsbild eines Gebietes vereinheitlichen, und nicht durch Höhenkappung der Kellerhäuser eine unruhige Skyline erzeugen.
Das Amt umfasst m.M.n. 3-4 Mitarbeiter. Am Telefon hatte ich einen Kollegen der Dame, die den Bebauungsplan erstellt hat (sie war krank geschrieben). Er war mit der Situation vertraut, da bereits Bauherren vor mir, die in dem Gebiet gebaut haben, diese Problematik hatten.
Seine zusammengefasste Aussage im grob zitierten Wortlaut: "Wir sind uns der Problematik bewusst. Leider können wir Ihnen nur anbieten, den Weg über einen Befreiungsantrag zu gehen. Der hätte allerdings gute Chancen genehmigt zu werden. Achten Sie dabei bitte nur darauf, dass Sie nicht weit über den 8,5 m liegen." Auf meine Frage was "zu weit" bedeutet, sagte er bis 9 wäre das schon noch okay. Unser
Traumhaus sieht einen Wert zwischen 10 und 11 vor.
Was sagen denn die textlichen Festsetzungen zu den Höhenbezügen auf unverändertes Terrain und auf Begrenzungen solcher Geländemodellierungen ?
Dazu habe ich nichts gefunden. Ich schicke dir, wie zuvor Escroda, einmal den Plan per PN.
Für Dich stellt sich nun die Frage, ob Du den Klageweg beschreiten möchtest, falls der Bauantrag deines Traumhauses abgelehnt wird. Stehen in dem Baugebiet noch keine Häuser? Kennst Du andere Bauherren dort? Hast Du schon einmal mit einem Architekten gesprochen?
Das Baugebiet ist bis heute zu ca. 75% bebaut. Einen Bauherren kenne ich nicht und wohnen leider 300 km entfernt. Ich weiß aber vom Amt für Stadtplanung selbst, dass vor allem Bauherren "in der Senke", das sind alle Bauplätze hangabwärts (Nordost), mit dieser Problematik zu kämpfen hatten. Unser Nachbar hat jetzt ein Riesenhaus ohne Keller gebaut (kaum mehr Garten) Der gegenüber ein kleines Haus mit Keller (m.M.n. zu klein). Beide haben Familien. So hätte ich NIE gebaut!! Ob das damit zusammenhängt - schon möglich?!
Architekten recherchieren wir gerade. Mit einem ersten bin ich seit heute in Kontakt.
(Ich komme dann zum Punkt 258.81). Von dort gehst Du den kürzesten Weg zur Straßenmitte (Ich komme dann zum Punkt 258.81). Die Traufe deines Hauses darf maximal 6m über diesem Punkt liegen (also maximal bei 264.81 über NHN), völlig unabhängig von den Geländehöhen auf deinem Grundstück.
Das heißt also, nur noch mal dass ich es richtig verstanden habe, die Traufe darf NIE über 264.81 über NHN liegen? Da das Gelände um 1 Meter über den geplanten Hausgrundriss abfällt, würde dies ja bedeuten, dass mein mein Keller hangabwärts bis zu 1 Meter aus dem Boden schauen darf. Die Gebäudeseite hangaufwärts aber unterirdisch sein muss. Und da der Keller kein Vollgeschoss werden darf, wären circa. 3/4 des Kellers unterirdisch und ab dem letzten Viertel käme eine Böschung, die den Keller um bis zu 1 Meter freilegt (dort befindet sich dann Büro und Gästezimmer, mit normalen Fenstern in Richtung Garten).