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arbeiter01
Hallo,
hoffe es ist okay, dass ich hier noch ein Thema erstelle (hatte bereits ein ähnliches schon eröffnet nun wird es aber nochmals konkreter).
Hat jemand Erfahrung ob es von den Maßen her möglich ist bei eingeschossiger Bauweise im OG eine Gaube einzubauen?
Hiermit möchte ich erreichen, dass man mehr Fläche mit geraden Wänden hinbekommt ohne Schräge.
Gebaut wird in Schleswig Holstein: Bauordnung:
Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel ihrer Grundflä- che eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäu- des zurückgesetztes oberstes Geschoss oder ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Ge- schosses eine Höhe von mindestens 2,30 m hat; die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des
Fußbodens bis zur Oberkante des Fußbodens der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflä- chen bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen.
Definition ist nun klar. Ist dies jedoch bei eingeschossig möglich?
Google half leider bei der Suche nach "eingeschossig mit Gaube" auch nicht weiter. Super wäre natürlich ein Grundriss.
Vielen Dank
hoffe es ist okay, dass ich hier noch ein Thema erstelle (hatte bereits ein ähnliches schon eröffnet nun wird es aber nochmals konkreter).
Hat jemand Erfahrung ob es von den Maßen her möglich ist bei eingeschossiger Bauweise im OG eine Gaube einzubauen?
Hiermit möchte ich erreichen, dass man mehr Fläche mit geraden Wänden hinbekommt ohne Schräge.
Gebaut wird in Schleswig Holstein: Bauordnung:
Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel ihrer Grundflä- che eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäu- des zurückgesetztes oberstes Geschoss oder ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Ge- schosses eine Höhe von mindestens 2,30 m hat; die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des
Fußbodens bis zur Oberkante des Fußbodens der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflä- chen bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen.
Definition ist nun klar. Ist dies jedoch bei eingeschossig möglich?
Google half leider bei der Suche nach "eingeschossig mit Gaube" auch nicht weiter. Super wäre natürlich ein Grundriss.
Vielen Dank