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Escroda
Für die Geschossflächenzahl ist sie falsch, für den Rest mindestens irreführend.Die ist nicht falsch,
Es gibt keine Einigkeit. Während z.B. Bayern und Brandenburg den Vollgeschossbegriff aus ihren Landesbauordnungen verbannt haben (kommt nur noch in den Überleitungsvorschriften vor), hat NRW von Geschosshöhe auf lichte Raumhöhe umgestellt (durch Moratorium vorerst kein geltendes Recht).Wo die Länder sich m.W. einig sind, sind 2,3 m GeschossHöhe
Wenn es nicht darum geht, ob Du das Grundstück kaufen sollst oder nicht, sondern um die bestmögliche Annäherung ans Traumhaus, solltest Du die Feinheiten mit deinem Planer besprechen. Im Bebauungsplan können noch viele Festsetzungen versteckt sein, die Auswirkungen auf die Dachausgestaltung haben.Wo kann ich dies nachlesen? Im Bebauungsplan?