Hier geht es um einen unterzeichneten getätigten nur noch nicht durchgeführten Kaufvertrag. Hat der Verkäufer noch ne Chance, den Käufer rauszukicken und sich das begonnene Bauwerk einzuverleiben? Ich denke nein. Nur der Fall, Erwerber zahlt nicht, sodann Auflassung zurück und alles was darauf perdu. Aber Erwerber zahlt ja. Also, ich denke, er kann bauen, wenn Verkäufer Löschungsbewilligung seiner Bank vorlegt. Das würde ich abwarten.. Karsten