B
bvbole
Hallo,
erstmal vielen Dank für den Service hier. Das ist wirklich eine sehr tolle Sache!
Nun zu unserem kleinen Problem. Wir bauen aktuell ein Doppelhaus nach dem genehmigungsfreien Verfahren. Jedes Haus (je zwei Wohneinheiten) erhält hierbei einen Wintergarten aus Holzkonstruktion (4m x 3x), der zur EG-Wohnung gehört. Die darüberliegende Wohnung (1.OG + 2.OG) soll das Dach der Wintergartenkonstruktion später als Dachterrasse nutzen.
Unser Architekt gab uns nun den Hinweis, dass das Anbringen eines Geländers nach dem Einzug (2-4 Monate später) zulässig wäre, sodass eine Dachterrasse für die zweite Wohneinheit nutzbar wäre. Er hat dabei auf den Anhang 2 der hessischen Bauordnung verwiesen, welche es anscheinend zulässt im Nachhinein die Flach-Dachkonstruktion zu einer Terrasse umzuwandeln.
Können Sie mir sagen, ob dies so stimmt? Die Wintergartenkonstruktion bedarf keiner Genehmigung, da diese ebenfalls durch das genehmigungsfreie Verfahren abgesegnet wurde.
Viele Grüße und vielen Dank
bvbole
erstmal vielen Dank für den Service hier. Das ist wirklich eine sehr tolle Sache!
Nun zu unserem kleinen Problem. Wir bauen aktuell ein Doppelhaus nach dem genehmigungsfreien Verfahren. Jedes Haus (je zwei Wohneinheiten) erhält hierbei einen Wintergarten aus Holzkonstruktion (4m x 3x), der zur EG-Wohnung gehört. Die darüberliegende Wohnung (1.OG + 2.OG) soll das Dach der Wintergartenkonstruktion später als Dachterrasse nutzen.
Unser Architekt gab uns nun den Hinweis, dass das Anbringen eines Geländers nach dem Einzug (2-4 Monate später) zulässig wäre, sodass eine Dachterrasse für die zweite Wohneinheit nutzbar wäre. Er hat dabei auf den Anhang 2 der hessischen Bauordnung verwiesen, welche es anscheinend zulässt im Nachhinein die Flach-Dachkonstruktion zu einer Terrasse umzuwandeln.
Können Sie mir sagen, ob dies so stimmt? Die Wintergartenkonstruktion bedarf keiner Genehmigung, da diese ebenfalls durch das genehmigungsfreie Verfahren abgesegnet wurde.
Viele Grüße und vielen Dank
bvbole