Dachaufbau auf Wintergartenkonstruktion - Rechtsfrage

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Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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86bibo

Wenn dein Nachbar einen Zaun oder Mauer auf die Grenze stellt, könnt ihr ihm aus dem Wintergarten nicht ins Haus oder auf die Terrasse schauen. Habt ihr eine Terrasse auf dem Wintergarten, könnt ihr problemlos drüber schauen und ihm im Extremfall sogar auf den Grill spucken. Ist schon ein Unterschied.
 
B

bvbole

Wenn dein Nachbar einen Zaun oder Mauer auf die Grenze stellt, könnt ihr ihm aus dem Wintergarten nicht ins Haus oder auf die Terrasse schauen. Habt ihr eine Terrasse auf dem Wintergarten, könnt ihr problemlos drüber schauen und ihm im Extremfall sogar auf den Grill spucken. Ist schon ein Unterschied.
Das stimmt. Würdet ihr uns empfehlen erst das schriftliche Einverständnis beider Nachbarn (links und rechts) für den Bauantrag einzuholen und diese Schreiben dem Bauantrag dazu zu legen?
 
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E

Escroda

Durch das Anbringen einer Dachterrasse auf der Wintergartenkonstruktion verliert der Wintergarten seinen Charakter und wird sodurch zum Anbau.
Diese Begründung ist so schwammig wie die Begriffe Terrasse, Wintergarten und Anbau selber. Anders als beim Vollgeschoss oder der Grundflächenzahl definiert das Gesetz diese Begriffe nicht, da ein Gebäudeteil, der nur minimal von der Definition abweicht, rechtlich nicht mehr in diese Kategorie eingestuft werden dürfte. Deshalb hat die Bauaufsichtsbehörde hier einen Ermessensspielraum. Wenn Du die Scheiben des Wintergartens wegließest, hättest Du keine Dachterrasse mehr, sondern einen Altan oder, wenn die Stützen auch noch wegfallen, einen Balkon. Diese dürften nach Bebauungsplan die Baugrenze nicht überschreiten (vermute ich). Deine Dachterrasse hätte aber aus nachbarlicher und städtebaulicher Sicht die gleiche Wirkung.
Das genehmigungsverfahren bedeutet ja nicht, dass dein Wunsch nicht genehmigungsfähig ist. Er passt nur nicht zur Genehmigungsfreistellung, da geprüft werden muss, ob die Konstruktion noch in den städtebaulichen Entwurf passt oder nicht.
Würdet ihr uns empfehlen erst das schriftliche Einverständnis beider Nachbarn (links und rechts) für den Bauantrag einzuholen und diese Schreiben dem Bauantrag dazulegen?
Wenn die Abstandsflächen eingehalten werden, dürfte die hintere Baugrenze keine nachbarschützende Bedeutung haben und eine Überschreitung die Rechte der Nachbarn nicht verletzen und somit eine Beteiligung nicht notwendig sein. Wenn die Beschaffung der Unterschriften aber unproblematisch ist, könnte das hilfreich sein.
 
B

bvbole

Diese Begründung ist so schwammig wie die Begriffe Terrasse, Wintergarten und Anbau selber. Anders als beim Vollgeschoss oder der Grundflächenzahl definiert das Gesetz diese Begriffe nicht, da ein Gebäudeteil, der nur minimal von der Definition abweicht, rechtlich nicht mehr in diese Kategorie eingestuft werden dürfte. Deshalb hat die Bauaufsichtsbehörde hier einen Ermessensspielraum. Wenn Du die Scheiben des Wintergartens wegließest, hättest Du keine Dachterrasse mehr, sondern einen Altan oder, wenn die Stützen auch noch wegfallen, einen Balkon. Diese dürften nach Bebauungsplan die Baugrenze nicht überschreiten (vermute ich). Deine Dachterrasse hätte aber aus nachbarlicher und städtebaulicher Sicht die gleiche Wirkung.
Das Genehmigungsverfahren bedeutet ja nicht, dass dein Wunsch nicht genehmigungsfähig ist. Er passt nur nicht zur Genehmigungsfreistellung, da geprüft werden muss, ob die Konstruktion noch in den städtebaulichen Entwurf passt oder nicht.

Wenn die Abstandsflächen eingehalten werden, dürfte die hintere Baugrenze keine nachbarschützende Bedeutung haben und eine Überschreitung die Rechte der Nachbarn nicht verletzen und somit eine Beteiligung nicht notwendig sein. Wenn die Beschaffung der Unterschriften aber unproblematisch ist, könnte das hilfreich sein.
Wir werden jetzt erstmal nichts unternehmen und eine Wintergartenkonstruktion ordnern, die es im Nachhinein ebenfalls ermöglicht eine Dachterrasse zu integrieren.

Nach Fertigstellung des Bauvorhabens wird dann ein Bauantrag gestellt, über welchen dann befunden werden muss. Leider sehe ich keine so günstigen Erfolgsaussichten, da sich der Charakter von einem Wintergarten zu einem Anbau verändert. Und ein Anbau sei anscheinend nicht dazu befugt, die Baugrenzen zu überschreiten.

Vielen Dank für eure Hilfe, ich werde berichten ;)
 
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86bibo

ich habe ja nicht gesagt, das das ausgeschlossen ist, sondern das es eben auch logische Gedankengänge dahinter gibt und sich nicht nur irgendein Bürokrat das was ausgedacht hat. wie welche Art des Gebäudes eingestuft wird ist in der Tat schwammig, da es eben nicht nur schwarz und weiß gibt.
man muss sicherlich anschließend unterscheiden, ob nur das baufenster überschritten wird oder auch der Grenzabstand. bei Grenzabstandsunterschreitung braucht ihr nicht nur die Genehmigung des Bauamtes sondern es muss auch als Baulast im Nachbargrundstück eingetragen werden. beim Baufenster ist allein die zustimmung des Bauamt, bzw. des Bauantrages relevant.

trotzdem macht es durchaus Sinn vorher mal mit den Nachbarn zu sprechen. nur weil etwas rechtlich erlaubt ist, freut sich nicht jeder Nachbar darüber.
 
B

bvbole

Ja, das verstehe ich.
Mit dem Wintergarten, der mit Dachterrasse kein Wintergarten mehr sein würde, würden wir ausschließlich das Baufenster (bzw. Baugrenze) überschreiten. Hinsichtlich Grenzabstand, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, usw. sind wir auf der sicheren Seite. Es geht ausschließlich um den Anbau, der laut Bebauungsplan im Punkt "Überschreitung von Baugrenzen" nicht aufgeführt wird (sondern lediglich Wintergarten und Terrassen dürfen die Baugrenze/Baufenster um 3m überschreiten). Kompliziert...
 
Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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