Wie wird die Grundflächenzahl (in Hessen) berechnet?
Das Gesetz sagt dazu eigentlich nicht unbedingt viel (also ob Terrasse, Wintergarten und Balkone eingehen). Und unser Architekt und die Frau vom Bauamt widersprechen sich ebenfalls.
Ganz einfach, in die Grundflächenzahl gehen sowohl die Terrasse (sofern sie direkt am Haus anliegt, wie auch der Wintergarten voll mit ein (also nicht 50% oder so), ein Balkon nicht. Also vereinfacht ausgedrückt, die Fläche die euer Haus+Anbauten auf der Erde bedeckt. Die Garagen sollte man, sofern sie direkt mit gebaut werden, auch direkt berücksichtigen (aber als Nebengebäude). Bei einem später errichten Gartenhaus und auch den abschlägigen Flächen für Gehwege, sind die Behörden meist gesprächsbereit, bzw. lassen da evtl. mal 5 gerade sein, aber natürlich nicht, wenn ihr die Grundflächenzahl schon maximal ausgereizt habt und die Garage auch schon die 50% Überschreitung durch Nebengebäude ausreizt, sodass ihr eigentlich gar keinen Weg mehr pflastern dürftet.
Anhand deines letzten Satzes, vermute ich mal, dass der Architekt den Wintergarten nicht zur Grundflächenzahl zählen würde, bzw. ihn als Nebengebäude deklarieren will. Das geht definitiv nicht!!!!
Ich schließe mich meinen Vorrednern an und würde mir sehr schnell Rechtsbeistand organisieren. Wenn deine Aussagen so tatsächlich stimmen, wäre ich mir ziemlich sicher, dass die Gegebenheiten für eine Terrasse auf dem Dach so nicht gegeben wären, sowohl statisch, als auch rechtlich. Zudem würde ich sehr genau schauen, wie denn der Wintergarten deklariert ist. Dies kann zum einen ebenfalls rechtliche Relevanz haben (Baufenster, Grenzabstand, etc.). Zudem den Wintergarten thermisch vom Haupthaus abzukapseln, ihn aber dann als "Wohnraum" nutzen zu wollen, passt ebenfalls nicht zueinander.