E
Emetic
Hallo ihr Lieben,
immer wieder liest man, dass man vor dem Grundstückskauf möglichst einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern soll, um festzustellen, ob der Verkäufer tatsächlich Eigentümer ist, oder ob Wegerechte, Grundschulden etc. eingetragen sind.
Auf der anderen Seite muss der Vertrag ja notariell beurkundet werden. Für die Erstellung des Kaufvertrags liegt dem Notar ja der aktuelle Grundbuchauszug vor, und zudem ist er als neutrale Partei ja verpflichtet, beide Parteien über Rechte und Pflichten und auch mögliche Rechtsfolgen aufzuklären.
Spätestens am Notartermin erfährt man ja dann alles Wissenswerte über den Grundbucheintrag.
Sollte man sich dennoch selbst einen Grundbuchauszug besorgen, oder kann man sich Geld und Zeit sparen und auf den Notar verlassen?
In unserem speziellen Fall ist es ein Grundstück in einem Neubaugebiet, das gerade erschlossen wird. Wir kaufen es direkt von der Gemeinde.
Wie sinnvoll wäre es, in diesem Fall noch mal einen separaten Rechtsanwalt zur Vertragsprüfung zu beauftragen?
immer wieder liest man, dass man vor dem Grundstückskauf möglichst einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern soll, um festzustellen, ob der Verkäufer tatsächlich Eigentümer ist, oder ob Wegerechte, Grundschulden etc. eingetragen sind.
Auf der anderen Seite muss der Vertrag ja notariell beurkundet werden. Für die Erstellung des Kaufvertrags liegt dem Notar ja der aktuelle Grundbuchauszug vor, und zudem ist er als neutrale Partei ja verpflichtet, beide Parteien über Rechte und Pflichten und auch mögliche Rechtsfolgen aufzuklären.
Spätestens am Notartermin erfährt man ja dann alles Wissenswerte über den Grundbucheintrag.
Sollte man sich dennoch selbst einen Grundbuchauszug besorgen, oder kann man sich Geld und Zeit sparen und auf den Notar verlassen?
In unserem speziellen Fall ist es ein Grundstück in einem Neubaugebiet, das gerade erschlossen wird. Wir kaufen es direkt von der Gemeinde.
Wie sinnvoll wäre es, in diesem Fall noch mal einen separaten Rechtsanwalt zur Vertragsprüfung zu beauftragen?