Grundbuchauszug vor Grundstückskauf / Vertragsprüfung

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Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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J

Jay69

Fünf Euro oder fünf Reichsmark?
Doch...der weist auf alles hin.
Der Notar berät nicht parteiisch. Aber er hat dafür zu sorgen, dass das Geschäft auch durchgeführt werden kann. Das meint, ich kann nur das verkaufen, was mir gehört. Ich kann auch nur dann kaufen, wenn ich zahlen kann. Gehört es mir nicht, was ich verkaufen will, muss mir der, dem es gehört das Geschäft gestatten. Das wird er tun, wenn ihm das Geld zufliesst. Der Notar sorgt dafür, dass da an alles gedacht wird und besorgt daher vom Verkaufsgegenstand den Grundbuchauszug. Ich kenn das nur so.
Beschränkungen durch Baulasten prüft er jedoch in der Regel nicht, das sollte der Käufer vorab erledigen.
 
F

Fuchur

Genau, lastenfrei bezieht sich auf das Grundbuch. Üblicherweise wird im Vertrag extra erwähnt, dass keine Einsicht in das Baulastenverzeichnis genommen wird, das ist Sache des Käufers.
 
Nordlys

Nordlys

Kenn ich so nicht. Habe zum Teil mit Landwirtschaftlichen Flächen zu tun. Da gibt es oft solche Lasten, Leitungsrechte Erdgas, Stromtrasse usw. Der Notar weist immer darauf hin und erwähnt sie im Vertrag ausdrücklich.
 
J

Jay69

Kenn ich so nicht. Habe zum Teil mit Landwirtschaftlichen Flächen zu tun. Da gibt es oft solche Lasten, Leitungsrechte Erdgas, Stromtrasse usw. Der Notar weist immer darauf hin und erwähnt sie im Vertrag ausdrücklich.
Das sind ja auch klassische Grunddienstbarkeiten (zivilrechtliche Sicherungen) und keine Baulasten (öffentlich-rechtlich).
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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