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Jay69
Beschränkungen durch Baulasten prüft er jedoch in der Regel nicht, das sollte der Käufer vorab erledigen.Fünf Euro oder fünf Reichsmark?
Doch...der weist auf alles hin.
Der Notar berät nicht parteiisch. Aber er hat dafür zu sorgen, dass das Geschäft auch durchgeführt werden kann. Das meint, ich kann nur das verkaufen, was mir gehört. Ich kann auch nur dann kaufen, wenn ich zahlen kann. Gehört es mir nicht, was ich verkaufen will, muss mir der, dem es gehört das Geschäft gestatten. Das wird er tun, wenn ihm das Geld zufliesst. Der Notar sorgt dafür, dass da an alles gedacht wird und besorgt daher vom Verkaufsgegenstand den Grundbuchauszug. Ich kenn das nur so.