Grundbuchauszug vor Grundstückskauf / Vertragsprüfung

4,00 Stern(e) 4 Votes
E

Emetic

Hallo ihr Lieben,

immer wieder liest man, dass man vor dem Grundstückskauf möglichst einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern soll, um festzustellen, ob der Verkäufer tatsächlich Eigentümer ist, oder ob Wegerechte, Grundschulden etc. eingetragen sind.

Auf der anderen Seite muss der Vertrag ja notariell beurkundet werden. Für die Erstellung des Kaufvertrags liegt dem Notar ja der aktuelle Grundbuchauszug vor, und zudem ist er als neutrale Partei ja verpflichtet, beide Parteien über Rechte und Pflichten und auch mögliche Rechtsfolgen aufzuklären.

Spätestens am Notartermin erfährt man ja dann alles Wissenswerte über den Grundbucheintrag.
Sollte man sich dennoch selbst einen Grundbuchauszug besorgen, oder kann man sich Geld und Zeit sparen und auf den Notar verlassen?

In unserem speziellen Fall ist es ein Grundstück in einem Neubaugebiet, das gerade erschlossen wird. Wir kaufen es direkt von der Gemeinde.
Wie sinnvoll wäre es, in diesem Fall noch mal einen separaten Rechtsanwalt zur Vertragsprüfung zu beauftragen?
 
F

Fuchur

Der Grundbuchauszug kostet 10€, da würde ich gar nicht lange überlegen. Wenn du lieb bei der Gemeinde fragst, dann geben die dir auch eine (nicht beglaubigte) Kopie meist kostenlos.

Falls du den Kauf finanzierst, will die Bank sowie einen Auszug haben.

Die Kaufverträge von Gemeinden sind Standard, da gibt es eigentlich nichts zu prüfen. Die wesentlichen Bestandteile sollten halt vorhanden sein, wie u.a. Zahlungsfrist, Besitzübergang, vorzeitiges Betretungsrecht,... Was du nicht verstehst, fragst du den Notar, dafür bekommt er eine Stange Geld.

Wichtiger wäre mir vorab eine genaue Klärung möglicher Erschließungskosten und der Bebauungsplan.
 
Nordlys

Nordlys

Ich habe es bisher nicht erlebt, dass der Notar bei der Beurkundung eines Grundstücksgeschäftes, egal ob bebaut oder unbebaut, nicht vorher einen solchen Auszug besorgt hätte, um zu prüfen, ob das Grundstück lastenfrei ist. Vor Beurkundung ist es dann lastenfrei zu machen.
Ich war in meinem Berufsleben schon x mal beim Notar. Das ist da so. Karsten
 
Nordlys

Nordlys

Fünf Euro oder fünf Reichsmark?
Doch...der weist auf alles hin.
Der Notar berät nicht parteiisch. Aber er hat dafür zu sorgen, dass das Geschäft auch durchgeführt werden kann. Das meint, ich kann nur das verkaufen, was mir gehört. Ich kann auch nur dann kaufen, wenn ich zahlen kann. Gehört es mir nicht, was ich verkaufen will, muss mir der, dem es gehört das Geschäft gestatten. Das wird er tun, wenn ihm das Geld zufliesst. Der Notar sorgt dafür, dass da an alles gedacht wird und besorgt daher vom Verkaufsgegenstand den Grundbuchauszug. Ich kenn das nur so.
 
H

HilfeHilfe

Reichsmark, hat’s sogar nach Monaten gelöscht bekommen , glaub Abteil 2; Grundstück an Autobahn irgendwelche Rechte
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42281 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grundbuchauszug vor Grundstückskauf / Vertragsprüfung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Hilfe-Grundstückskauf; Notar, Eigentümer ermitteln, Flurkarte 18
2Grundstücksvertrag Notar vertritt einseitig - Notar wechseln? 16
3Gekauftes Grundstück nach Abriss Bauschutt im Boden 34
4Notar Vertrag Grundstück prüfen lassen oder nicht? 24
5Grundstück mit Bauverpflichtung = + 20% Verkehrswert! 14
6Baunebenkosten für Haus auf Grundstück 120k Euro 28
7Kleines Grundstück und Winkelbungalow 26
8Bauen auf dem Grundstück der Eltern 12
9Mit welchem Wert wird Grundstück bei Finanzierung bewertet 24
10Nachbar macht sich auf Grundstück breit 32
11Grundstück - Baufenster - Lage von Haus und Garage 44
12Platzierung Haus und Garage auf Grundstück 12
13Ferngasleitung auf dem Grundstück 16
14Grundstück finanzieren - Bau in 3 Jahren 10
15Grundstück mit Bodenklasse Z2 Kauf ratsam? 12
16Grundstück bar kaufen? Wie Finanzierung aufbauen? 44
17Grundstück als Bauerwartungsland kaufen 15
18Neubaugebiet Gefälle auf Grundstück 10
19Einfamilienhaus am Hang auf großem Grundstück 31
20Reservierung Grundstück 17

Oben