Baugenehmigungsunterlagen im Original an Baufirma?

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Michaela1986

Michaela1986

Liebes Forum-Team,

mich plagt gerade folgendes Anliegen, vielleicht bin ich auch einfach zu weich für den bevorstehenden Bau und denke, dass die Firma querschlagen könnte... Mag vielleicht für einige paradox erscheinen, aber es ist leider so und ich möchte doch einfach nur, dass der Bau gut über die Bühne geht.

Uns liegt nun die Baugenehmigung samt aller Anlagen vor.

Nun möchte die Baufirma, dass wir ihnen die Unterlagen im Original aushändigen. Ich denke jedoch, dass wir das Original bei uns behalten sollen, denn wir stehen im Grundbuch und nicht die Firma. Somit haben sie ein Druckmittel, wenn mal etwas schief geht.

Wie habt ihr das gehandhabt?

Leider steht bei uns auch im Vertrag, dass wir das Hausrecht an die Baufirma abtreten. Ich muss aber dazu sagen, dass der Vertrag vor den Kauf des Grundstücks unterschrieben wurde. Wenn möglich, würden wir das natürlich rückgängig machen. Die Firma genießt zwar einen guten Ruf. Aber ich bin von Grund auf ein Skeptiker und möchte nicht alles aus die Hand geben.

LG
 
11ant

11ant

Spontan fallen mir die Zauberworte "beglaubigte Kopie" bzw. "Zweitausfertigung" ein. Haben sie begründet, warum sie die Originale wollen - ist die Baufirma ein Bauträger, und Ihr kauft erst nach Fertigstellung ?

Das Bau(stellen)Schild sollte schon im Original auf der Baustelle hängen, ibs. in schwarz-weiß kopiert sähe man ja nicht, ob der Punkt rot oder grün ist. Das betrifft aber glaube ich nicht alle Bundesländer, daß man das braucht.

Leider steht bei uns auch im Vertrag, dass wir das Hausrecht an die Baufirma abtreten.
Die werden wohl ihre leidigen Erfahrungen mit Oberstudienräten haben, die mit der Goldwaage den Estrich zertrampeln
 
andimann

andimann

Moin,


Nun möchte die Baufirma, dass wir ihnen die Unterlagen im Original aushändigen. Ich denke jedoch, dass wir das Original bei uns behalten sollen, denn wir stehen im Grundbuch und nicht die Firma. Somit haben sie ein Druckmittel, wenn mal etwas schief geht.

Wie habt ihr das gehandhabt?

Leider steht bei uns auch im Vertrag, dass wir das Hausrecht an die Baufirma abtreten.
Die Baugenehmigung ging im Original zum GU, warum auch nicht? Haben wir nachher wiederbekommen, mit Ergänzungen wo es notwendig war. Z.b hatte sich die Entwässerung in der Bauphase leicht geändert.
Die Baugenehmigung ist doch kein KFZ Brief.... warum hast du da Bedenken? Wie sollen die das als Druckmittel einsetzen? Hast du Angst, die ändern heimlich noch mal die Pläne?

Hausrecht abtreten? Ja und Nein. Wenn es euer Grundstück ist und das ein GU, ist und bleibt das euer Grundstück und das dürft ihr auch betreten.
Wir hatten ein jederzeitiges Betretungsrecht der Baustelle, hatte auch immer einen Baustellenschlüssel hatten aber keine Weisungsbefugnis den Handwerkern gegenüber. Meinen die vielleicht sowas?

Viele Grüße,
Andreas
 
Nordlys

Nordlys

Der Weg war, Genehmigung zu uns, an BU gegeben, der hat sie durch kopiert, wir erhielten sie zurück. Da es bei uns kein Bauträger war und unser Land und unser Bau, hatten wir Hausrecht, aber somit auch die Sicherungspflichten. Da die Handwerksgesellen nicht meine Angestellten sind, hatte ich kein Weisungsrecht ihnen gegenüber. Das ist normal. Soll was anders, muss das über deren Chef gehen.
 
Y

ypg

Erstmal: was habt ihr da mit dem BU für einen Vertrag?
Gehört das Grundstück Euch?
Ich geh mal davon aus, denn der Bauherr steht auf der Baugenehmigung, und der bekommt auch das Original. Also in diesem Fall ihr.

Natürlich kann man die Genehmigung abgeben, und muss es sogar an den BU, aber warum das Original, wenn eine Kopie ausreichend ist. Ihr seid ja Eigentümer der Genehmigung.
Und das Haus wird dem gehören, der auch im Grundbuch steht, und nicht der, der eine Genehmigung in der Hand hat.

Ich geh mal davon aus, dass Ihr das BU irgendwie missverstanden habt [emoji4]
 
V3ctra

V3ctra

Unsere Baugenehmigung hat auch der GU im Original behalten. In der bayrischen BO steht:
Bitte achten Sie bei genehmigungspflichtigen Vorhaben auch darauf, dass Sie ab Baubeginn und während der gesamten Bauphase bestimmte Unterlagen an der Baustelle griffbereit vorliegen haben:
Baugenehmigung
Bauvorlagen
Bautechnische Nachweise, die nicht schon Bauvorlagen sind
Bescheinigungen von Prüfsachverständigen
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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