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nils1985
Hallo liebes Forum,
Während unserer Pflasterarbeiten haben wir festgestellt, dass sich unser Bauunternehmen mit der östlichen Grundsstücksgrenze versehen hat.
Die Grenzsteine befinden sich, laut Aussage des Katasteramt, 1m eingerückt auf meinen Grundstück.
Somit musste die Baufirma die Grenze 1m in Grenzverlängerung annehmen.
Hinten passt es, jedoch hat das Bauunternehmen vorne 1,25 m genommen.
Problem ist nun, dass Haus ist komplett fertig und ich hatte eine 6m breite Einfahrt bestellt. Nun ist die Einfahrt an einer Stelle 6m und vorne zur Straße 5,75. Somit ist es verdreht.
Mein Carport soll auch 6m breit sein. Dieses wurde extra als 9,00x6,00m Greunzbebauung genehmigt. Es wäre jetzt entweder schief über die 9,00m Länge oder nur 5,75m breit.
Habe ich jetzt noch irgendeine Handhabe um gegen mein Bauunternehmen vorzugehen? Schadensersatzansprüche? Richtwert?
Kann diese leicht Verdrehung des Hauses weitere Problem mit sich bringen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Lieben Gruß
Während unserer Pflasterarbeiten haben wir festgestellt, dass sich unser Bauunternehmen mit der östlichen Grundsstücksgrenze versehen hat.
Die Grenzsteine befinden sich, laut Aussage des Katasteramt, 1m eingerückt auf meinen Grundstück.
Somit musste die Baufirma die Grenze 1m in Grenzverlängerung annehmen.
Hinten passt es, jedoch hat das Bauunternehmen vorne 1,25 m genommen.
Problem ist nun, dass Haus ist komplett fertig und ich hatte eine 6m breite Einfahrt bestellt. Nun ist die Einfahrt an einer Stelle 6m und vorne zur Straße 5,75. Somit ist es verdreht.
Mein Carport soll auch 6m breit sein. Dieses wurde extra als 9,00x6,00m Greunzbebauung genehmigt. Es wäre jetzt entweder schief über die 9,00m Länge oder nur 5,75m breit.
Habe ich jetzt noch irgendeine Handhabe um gegen mein Bauunternehmen vorzugehen? Schadensersatzansprüche? Richtwert?
Kann diese leicht Verdrehung des Hauses weitere Problem mit sich bringen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Lieben Gruß