Fehlplanung / Vermessen - Welche Handlungsmöglichkeiten haben wir
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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 4 der Diskussion zum Thema: Fehlplanung / Vermessen - Welche Handlungsmöglichkeiten haben wir >> Zum 1. Beitrag <<
Die Behauptung ist halt in der Kürze auch einfach nicht vollständig. In Bayern gilt 1H, mindestens 3 m. Das 1H kann man nur unter bestimmten Bedingungen auf mind. 3 m ändern und dann auch nicht an allen vier Wänden gleichzeitig.
Die Behauptung ist halt in der Kürze auch einfach nicht vollständig. In Bayern gilt 1H, mindestens 3 m. Das 1H kann man nur unter bestimmten Bedingungen auf mind. 3 m ändern und dann auch nicht an allen vier Wänden gleichzeitig.
was ist das denn fürn Grundstück, das man sein Haus theoretisch an allen 4 Richtungen bis 3meter ranbaut? sind wir hier in tokio oder was ^^
und natürlich gilt nicht immer die 3m. es ist aber eine allgemeine aussage, da diese doch in allen bauverordnungen steckt. der Bebauungsplan kann aber mehr verlangen, welchen man aber als Bauherr natürlich kennt.