Rechnung für Wasseranschluss trotz Zahlung über Grundstückspreis?

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DReffects

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Hallo liebe Foren-Gemeinde!

Wir haben vor zwei Jahren ein Grundstück von einer Gemeinde erworben.

Im Verkaufspreis enthalten war eine Vorauszahlung zur Herstellung "der Anlagen zur Wasserversorgung". Als Berechnungsgrundlage dient laut Kaufvertrag die Grundstücksfläche sowie die Geschossfläche des späteren Gebäudes, welches für diese Vorauszahlung pauschal mit 25% geschätzt wurde.

Hierbei ergab sich eine Summe von rund 1.300€ - uns erwartet aufgrund der Größe unseres Hauses und der daraus erhöhten Geschossfläche noch eine Nachzahlung an die Kommune in Höhe von etwa 1.200€.

Nun erreichte uns eine Rechnung eines Tiefbau-Unternehmens welches uns gänzlich unbekannt ist. Hierin werden auf rund weiteren 1.600€ kosten für einen Grundstücksanschluss abgerechnet. Von insgesamt 18,7 Metern Anschlusslänge werden 8,7 Meter zur Abrechnung gebracht. Also knapp 190€ pro laufendem Meter.

Auf Rückfrage erklärte sowohl Gemeinde als auch Firma, dass man es "hier so handhabt", dass alles ab 10 Metern vom Eigentümer zu zahlen sei.

Der erste Blick meinerseits war also in die Satzung der Gemeinde bezüglich des Wasseranschlusses. Hier ist allerdings nichts in Bezug auf eine Längengrenze o.Ä. zu finden. Es werden lediglich die auch schon im Kaufvertrag des Grundstücks genannten Beträge pro Quadratmeter Grundstück und Geschossfläche aufgeführt.

Weder Firma noch Gemeinde vermochte bislang eine exakte Grundlage für die Berechnung nennen. Ich habe die Gemeinde um eine Schriftliche Stellungnahme gebeten. Im Verlauf dieser Reklamation der Rechnung wurde nun seitens der Gemeinde "entgegenkommend" telefonisch erklärt, dass man hier einige der Meter an Kosten übernehmen würde.

Eine neue Rechnung des Tiefbauunternehmens (mit gleichem Datum aus 2017...) und Nummer habe ich prompt erhalten.

Für mich etwas skurril: Entweder eine Rechnung ist korrekt und ist zu bezahlen, oder eben nicht. In Sachen Grundstückserwerb sind wir ja kaum auf dem Fischmarkt.

Ich bin nun sicherlich in dieser Hinsicht nicht der erfahrenste - könnt ihr mir hier ein Paar Infos geben?

In meinen Recherchen habe ich festgestellt, dass üblicherweise von dem was man im Umgangssprachlichen "Hauswasseranschluss" nennt Dinge wie z.B. die Installation IM Gebäude (der Bügel für den Wasserzähler und das Ausgangsventil) nicht enthalten sind.

Ich freue mich über jeden Input!

Grüße!
 
F

Fuchur

Sicherlich keine angenehme Situation. Gerade mit der Gemeinde möchte man ja eigentlich nicht im Klinsch liegen. Aber aus meiner Sicht hast du vollkommen richtig gehandelt. Wenn Geld gefordert wird, dann müssen sie dir erklären, auf welcher Rechtsgrundlage. Und so lange sie das nicht können, wäre ich da entspannt. Es ist halt immer das Problem, je kleiner die Gemeinde, desto persönlicher läuft das ganze ab und vielleicht erinnert man sich an deinen Namen, falls du später mal eine Genehmigung für irgendwas brauchst, auf das du keinen zwingenden Anspruch hast. Oder der Dorfsherriff schaut häufiger mal vorbei, ob du dich auch penibel an alle Ordnungsvorschriften hältst. Ein bisschen Paranoia, aber es ist ja eine Verbindung auf Dauer zwischen euch. Ich kenne hier die kleinen Dorfbürgermeister und die Bauämter, die aus 2 Angestellten bestehen.
 
DReffects

DReffects

Hallo Fuchur, ich teile deine Sicht der Dinge in Bezug auf die Gemeindegröße - das kann dann in der Tat sehr unangenehm werden. Mir kommt das hier einfach nur völlig seltsam vor. Seit etwa 4 Wochen versuche ich eine Grundlage für die Rechnung zu erhalten - da kommt einfach nichts außer "machen wir hier so". Das klingt für mich alles sehr nach "wir haben da was vergessen" und jetzt wird einfach die Rechnung geschickt. Ich war der Ansicht, die kosten für den Wasseranschluss werden via Gebührenbescheid der Gemeinde in Rechnung gestellt.

Auch natürlich unter dem Hintergrund, dass die Gemeinde laut Satzung das Eigentum an den Leitungen behalten möchte. Nun dürfte es aber so sein, dass wenn mir ein Unternehmen eine Rechnung für 10 Meter Wasserleitung stellt, mir diese nach Zahlung auch gehört. Die Gemeinde wiederum ist laut Satzung verpflichtet mich mit Wasser zu versorgen. Wenn denen aber die Leitung nicht gehört könnte ich ja pro Kubikmeter 100€ Nutzungsgebühr verlangen

Ist jemandem ein ähnlicher Vorgang bekannt? Gibt es Mechanismen der Kommunalverwaltung die einen Auskunftsanspruch erwirken? Auf meine Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme kamen nämlich nur zwei Anrufe ohne Konkretes...
 
Nordlys

Nordlys

Das mit dem Fehler vermute ich auch. Also im öffentlichen Recht nehme ich für eine Leistung eine Gebühr nach einer Gebührensatzung oder Ordnung. Diese Gebühr ist kostendeckend, nicht mehr und nicht weniger. Der Bürger hat ein Recht darauf, dass ich ihm dieses Kostendeckungsprinzip nachweise. Es ist nämlich kein Preis, den ich fest setzen darf nach Marktlage, denn der Bürger kann nicht wählen, er muss in diesem Falle mein Wasser und mein Rohr nehmen.
Nun kann es ja aber passieren, dass die Kommune dieses Leitung legen nicht vom eigenen Bauhof machen lässt, sondern von einer Fremdfirma, die mit der Kommune einen Pauschalvertrag hat. 50 Grundstücke, bis zu 500 m Rohr, so und so tief so und so teuer. Soweit so gut. Nur bei Dir sind es 8,70 m mehr als die 10 m. Und bei Hermanns waren es 7,30 m mehr etc. pp Wer zahlt das? Der Tiefbauer sagt, ich will das bezahlt haben. Die Kommune sagt, aber nicht von uns. Wir haben Vertrag. Der Tiefbauer, dann buddel ich 10 m und hör auf. Die Kommune, nein, das geht nicht, der Bürger hat ein Recht auf Wasseranschluss, das stimmt nämlich auch. Ok, wir schicken Rechnungen, mal sehen, ob es klappt. Du hast doch Deinen Notar, wo ihr beurkundet habt. Rede doch mal mit dem, was Du da tatsächlich im Vorwege bezahlt hast. Würd mich echt interessieren. Erstmal riecht das Ding faul. Karsten
 
A

Alex85

Ich stelle die Vermutung in den Raum, die Kosten bei Grundstückskauf war ein Baukostenzuschuss und die Rechnung jetzt ist der eigentliche Hausanschluss. Das wäre ganz normal.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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