Im notariellen Kaufvertrag gibt es einen Überpunkt namens "Erschließung". Hier wird dann auf das Thema Wasserversorgung wie folgt formuliert:
"Der Käufer verpflichtet sich dem Verkäufer Vorauszahlungen auf die Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und den gemeindlichen Satzungen wie folgt zu leisten:
Für die Herstellung der Anlagen zur Wasserversorgung je Quadratmeter Grundstücksfläche einen Betrag von XXX EUR [....] Dies ergibt bei einer angenommenen Flächengröße von XXXX m2 eine Vorauszahlung von brutto EUR 1.300"
Was "Anlagen zur Wasserversorgung" sind werden nicht genauer ausgeführt. In Verbindung allerdings mit dem oben zitierten Satz aus der Satzung ("Der Grundstücksanschluss wird von der Gemeinde hergestellt...") und der zugehörigen Begriffsdefinition empfinde ich das als relativ eindeutig.
Naja da steht doch als Überschrift drüber Erschließung und nicht Hausanschluss oder?
Für gewöhnlich werden Hausanschlusskosten auch nicht nach qm abgerechnet sondern nach Metern, nämlich wie lange Wasser- und Abwasserleitungen im Grundstück verlegt werden müssen.
Wie gesagt die Rechnung des Unternehmens braucht ihr nach schriftlichem Widerspruch nicht zu bezahlen, wenn ihr nichts bei denen beauftragt habt.
Die Satzung steht auch nicht im Widerspruch dazu, dass es sich dabei um Erschließungsbeiträge handelt, siehe unten.
Zum Thema "Hausanschluss" schreibt die Satzung im Bereich der Begriffsdefinition:
"Grundstücksanschlüsse ( = Hausanschlüsse) sind die Wasserleitungen von der Abzweigstelle der Versorgungsleitung bis zur Übergabestelle; sie beginnen mit der Anschlussvorrichtung und enden mit der Hauptabsperrvorrichtung."
"Übergabestelle ist das Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück/Gebäude."
Weiter führt die Satzung fort:
"Der Grundstücksanschluss wird von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt."
Dieser Ausschnitt der Satzung, wenn er wirklich so allein gelesen werden kann und auch so formuliert ist (Grundstücksanschlüsse=Hausanschlüsse) ist von Seiten der Gemeinde einfach nur dämlich. Denn die Grundstücksanschlüsse sind genau
nicht die Hausanschlüsse und führen ja nur zur Verwirrung.
Der Grundstücksanschluss ist nämlich die Abzweigung von der Hauptleitung, der Frischwasserleitung in der Straße, vom Schieber (der Absperreinrichtung) bis zum Ende der Leitung im Grundstück. (meistens 1m hinter der Grundstücksgrenze)
Somit wäre die Übergabestelle irgendwo unter der Erde im Grundstück.
Anders herum gelesen steht bei Grundstücksanschlüsse auch nichts anderes.
Die Leitung (Grundstücksanschluss=Hausanschluss) beginnt irgendwo unter der Erde im Grundstück und endet am Schieber (der Hauptabsperrvorrichtung) in der Straße und wird selbstverständlich auch
von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt weil das deren Aufgabe ist. Dafür zahlt man Erschließungsbeiträge.
Das steht auch in keinem Widerspruch, Der Übergabepunkt wird definiert als das Ende des Grundstücksanschlusses, der Grundstücksanschluss beginnt mit der Abzweigung von der Hauptleitung und endet am Übergabepunkt.
Somit steht in der Satzung nur was ihr für das Erschließen bezahlt nach §5a KAG. Die Hausanschlusskosten kommen oben darauf und werden nicht nach qm berechnet sondern nach Länge.
VGH Kassel:
"Erschließungskosten” bedeutet “Kosten der Erschließung”. Die Erschließung umfasst die Schaffung all der Einrichtungen, die nach den heutigen Anforderungen erforderlich sind, um ein Grundstück bewohnbar oder in einer die Anwesenheit von Menschen erfordernden Weise gewerblich nutzbar zu machen. Dazu gehören die Straße, durch die das Grundstück eine Verbindung mit dem allgemeinen Verkehrsnetz erhält, die Wasserversorgung, die Versorgung mit Elektrizität und die Möglichkeit der Abwasserbeseitigung."
Das ganze ist wie bereits geschrieben, sehr komisch abgelaufen und eine Rechnung von einem Unternehmen solltest du nie erhalten.
Also ganz entspannt bleiben, nichts an das Unternehmen zahlen, bisschen Geld zurückstellen und warten was dann von der Gemeinde kommt.
Wie die Gemeinde dann vorgeht weiß kein Mensch.