Rechnung für Wasseranschluss trotz Zahlung über Grundstückspreis?

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Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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DReffects

DReffects

Mein Tipp: Die wissen es auch nicht. Das "haben wir immer so gemacht" hat sich so lange verfestigt, dass keiner mehr weiß, wie rechtlich korrekt wäre - bisher gab es ja wohl keine Rückfragen.

1.800 Schleifen sind leider etwas zu viel, um einfach die Füße still zu halten. Das mit dem Schweigegeld glaube ich deshalb auch.

Stell dir vor, 50 andere Bauherren kriegen euren Fall mit und versuchen dem Amt nachträglich auf's Dach zu steigen... denen geht die Muffe.

Ist meine persönliche Meinung, die natürlich auch falsch sein kann.
Ich stell mir da nicht nur 50 vor, sondern 94 - so viele Parzellen hat nämlich das Neubaugebiet

Die Frage dürfte jetzt nur sein: was tun?
 
Z

Zaba12

Ich habe eine Vermutung...
Bei uns heißt eine Position neben dem Preis fürs Bauland und die Erschließungskosten in Grundstückskaufvertrag „Herstellungskosten“. Hierbei wird für den Wasser/Abwasser- Anschluss im Voraus gezahlt, jedoch nur bis zu einem bestimmten qm-Grundflächenwert des Gebäudes. Bei uns waren es 153qm. Nachzahlen in 1,5 Jahren dürfen wir die restlichen 55qm.

Was aber komisch ist, dass die bei einwenig Druck preislich einknicken.
 
J

jfkgerd

Also ich verstehe die Problematik nicht wirklich.
Das, was ihr hier auf Grund eurer Gebäudefläche und nach dem Notarvertrag gezahlt habt sind die Erschließungskosten, meiner Meinung nach.
Dabei geht es aber nicht um die Leitung im Grundstück, sondern um die Erschließung bis zum Grundstück.

Aber Grundsätzlich ist für mich schon die Frage was ihr bezwecken wollt.
Ihr habt eine Rechnung von einem Unternehmen, dann widersprecht dieser schriftlich und bittet um Darlegung des Grundes/Auftrags weswegen diese Rechnung gestellt wurde
Solange zahlt ihr nicht und müsst ihr auch nicht zahlen, da es sich dann um eine bestrittene Rechnung handelt.
Dann wird sich zeigen was kommt.

Im für euch ungünstigsten Fall wird die Rechnung storniert und ihr bekommt einen Bescheid der Gemeinde über den vollen Betrag, was auf Grund eines vermutlich bestehenden Anschlusszwangs auch rechtlich eine Grundlage finden wird, welchen ihr gerichtlich anfechten müsst und auch nach einem Monat gezahlt werden muss egal ob ihr klagt oder nicht oder am Ende Recht bekommt.

Eine Leistung habt ihr erhalten, über die Höhe kann dann vor Gericht gestritten werden. Und hier ist dann vermutlich auch der Erlass eines Teils zu sehen, da dies vermutlich eine Summe ist welche ohne weiteres für die erbrachte Leistung verlangt werden kann.

Dass das Ganze sehr undurchsichtig und merkwürdig ist steht außer Frage. Aktuell sitzt jedoch ihr am längeren Hebel indem ihr nicht zahlt bis die Sachlage geklärt ist.

Die Gemeinde ist jedoch aktuell nicht der richtige Ansprechpartner, da die Rechnung von dem Unternehmen ist.
 
DReffects

DReffects

Ich sprach nun zweimal telefonisch mit dem Notar. Letzte Woche sagte er mir noch fernmündlich, dass alles was die Leitungen bis zur Gebäudewand angeht im Kaufpreis (zggl. den tatsächlichen Kosten wenn die Geschossfläche bekannt ist) enthalten ist. Ich bat ihn, dies schriftlich via E-Mail zu bestätigen.

Heute sprach ich mit Ihm -er hat die Gemeinde kontaktiert und sagte mir jetzt, dass er sich in der Sache "nicht auskennt".
WTF

Das, was ihr hier auf Grund eurer Gebäudefläche und nach dem Notarvertrag gezahlt habt sind die Erschließungskosten, meiner Meinung nach. Dabei geht es aber nicht um die Leitung im Grundstück, sondern um die Erschließung bis zum Grundstück.
Woran wäre so etwas genau erkennbar?

Im Kaufvertrag des Grundstücks steht:
"Jede Bauparzelle im Baugebiet erhält einen Wasserhaus-, einen Schmutz- und einen Regenwasseranschluss im Rahmen der Ersterschließung."

Die Satzung definiert "Hauswasseranschluss" mit alle Leitungen bis zur Gebäudewand - die Kosten dafür werden nach Quadratmetern Geschossfläche und Grundstücksfläche berechnet, so wie das auch im Kaufvertrag steht. Dazu gibt es einen Bescheid nachdem die endgültige Geschossfläche feststeht von der Gemeinde. Dieser wird dann mit der pauschalen Vorauszahlung aus dem Kaufvertrag verrechnet.

Wir haben aber oben darauf noch die Rechnung der Firma hier...

Im für euch ungünstigsten Fall wird die Rechnung storniert und ihr bekommt einen Bescheid der Gemeinde über den vollen Betrag, was auf Grund eines vermutlich bestehenden Anschlusszwangs auch rechtlich eine Grundlage finden wird, welchen ihr gerichtlich anfechten müsst und auch nach einem Monat gezahlt werden muss egal ob ihr klagt oder nicht oder am Ende Recht bekommt.
Den Bescheid der Gemeinde bekommen wie sowieso - haben die Nachbarn hier auch. Und dann noch zusätzlich eben diese ominöse Rechnung.
 
J

jfkgerd

Im notariellen Kaufvertrag gibt es einen Überpunkt namens "Erschließung". Hier wird dann auf das Thema Wasserversorgung wie folgt formuliert:

"Der Käufer verpflichtet sich dem Verkäufer Vorauszahlungen auf die Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und den gemeindlichen Satzungen wie folgt zu leisten:
Für die Herstellung der Anlagen zur Wasserversorgung je Quadratmeter Grundstücksfläche einen Betrag von XXX EUR [....] Dies ergibt bei einer angenommenen Flächengröße von XXXX m2 eine Vorauszahlung von brutto EUR 1.300"
Was "Anlagen zur Wasserversorgung" sind werden nicht genauer ausgeführt. In Verbindung allerdings mit dem oben zitierten Satz aus der Satzung ("Der Grundstücksanschluss wird von der Gemeinde hergestellt...") und der zugehörigen Begriffsdefinition empfinde ich das als relativ eindeutig.
Naja da steht doch als Überschrift drüber Erschließung und nicht Hausanschluss oder?
Für gewöhnlich werden Hausanschlusskosten auch nicht nach qm abgerechnet sondern nach Metern, nämlich wie lange Wasser- und Abwasserleitungen im Grundstück verlegt werden müssen.

Wie gesagt die Rechnung des Unternehmens braucht ihr nach schriftlichem Widerspruch nicht zu bezahlen, wenn ihr nichts bei denen beauftragt habt.

Die Satzung steht auch nicht im Widerspruch dazu, dass es sich dabei um Erschließungsbeiträge handelt, siehe unten.

Zum Thema "Hausanschluss" schreibt die Satzung im Bereich der Begriffsdefinition:

"Grundstücksanschlüsse ( = Hausanschlüsse) sind die Wasserleitungen von der Abzweigstelle der Versorgungsleitung bis zur Übergabestelle; sie beginnen mit der Anschlussvorrichtung und enden mit der Hauptabsperrvorrichtung."​

"Übergabestelle ist das Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück/Gebäude."​

Weiter führt die Satzung fort:
"Der Grundstücksanschluss wird von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt."
Dieser Ausschnitt der Satzung, wenn er wirklich so allein gelesen werden kann und auch so formuliert ist (Grundstücksanschlüsse=Hausanschlüsse) ist von Seiten der Gemeinde einfach nur dämlich. Denn die Grundstücksanschlüsse sind genau nicht die Hausanschlüsse und führen ja nur zur Verwirrung.
Der Grundstücksanschluss ist nämlich die Abzweigung von der Hauptleitung, der Frischwasserleitung in der Straße, vom Schieber (der Absperreinrichtung) bis zum Ende der Leitung im Grundstück. (meistens 1m hinter der Grundstücksgrenze)
Somit wäre die Übergabestelle irgendwo unter der Erde im Grundstück.
Anders herum gelesen steht bei Grundstücksanschlüsse auch nichts anderes.
Die Leitung (Grundstücksanschluss=Hausanschluss) beginnt irgendwo unter der Erde im Grundstück und endet am Schieber (der Hauptabsperrvorrichtung) in der Straße und wird selbstverständlich auch
von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt weil das deren Aufgabe ist. Dafür zahlt man Erschließungsbeiträge.
Das steht auch in keinem Widerspruch, Der Übergabepunkt wird definiert als das Ende des Grundstücksanschlusses, der Grundstücksanschluss beginnt mit der Abzweigung von der Hauptleitung und endet am Übergabepunkt.
Somit steht in der Satzung nur was ihr für das Erschließen bezahlt nach §5a KAG. Die Hausanschlusskosten kommen oben darauf und werden nicht nach qm berechnet sondern nach Länge.

VGH Kassel:

"Erschließungskosten” bedeutet “Kosten der Erschließung”. Die Erschließung umfasst die Schaffung all der Einrichtungen, die nach den heutigen Anforderungen erforderlich sind, um ein Grundstück bewohnbar oder in einer die Anwesenheit von Menschen erfordernden Weise gewerblich nutzbar zu machen. Dazu gehören die Straße, durch die das Grundstück eine Verbindung mit dem allgemeinen Verkehrsnetz erhält, die Wasserversorgung, die Versorgung mit Elektrizität und die Möglichkeit der Abwasserbeseitigung."

Das ganze ist wie bereits geschrieben, sehr komisch abgelaufen und eine Rechnung von einem Unternehmen solltest du nie erhalten.

Also ganz entspannt bleiben, nichts an das Unternehmen zahlen, bisschen Geld zurückstellen und warten was dann von der Gemeinde kommt.
Wie die Gemeinde dann vorgeht weiß kein Mensch.
 
Z

Zaba12

Schau mal bitte in deinen Grundstückskaufvertrag.

Wir haben ein Kapitel Kaufpreis wo ersichtlich ist woraus sich die 150€/m² zusammensetzen.

Position 1: Grundstückskaufpreis 56,74€/m². Also rein der Grund und Boden
Position 2: Ablöse für den Erschließungsbeitrag 87,95€/m²

Und jetzt kommt das wo die Gemeinde wohl nicht transparent genug kommuniziert hat...
Position 3: Herstellung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgungsanlage (Aufteilung siehe Screenshot)

Im Kaufvertrag steht zusätzlich..."Durch die Vorausleistung ist eine künftige Geschossfläche von 153,25m² abgegolten. Für darüberhinausgehende Geschossflächen werden die Herstellungsbeiträge entsprechend den jeweils aktuellen Bestimmungen satzungsgemäß nachberechnet.

Also Ihr müsst scheinbar Herstellungsbeiträge nachzahlen, da wie du schon selbst geschrieben hast ihr nur eine pauschale Vorauszahlung geleistet habt. Die pauschale bezieht sich ja nicht auf die maximale bebaubare Geschossfläche sondern einen bestimmten Satz. Bei uns waren es 153,25m² also 1/4 des Grundstücks. Da wir aber insgesamt 205m² mit Keller bauen werden wir auch in 1-2 Jahren nachzahlen dürfen.
rechnung-fuer-wasseranschluss-trotz-zahlung-ueber-grundstueckspreis-248747-1.jpg
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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