Also bei ums sind auch nur 10 m inklusive sowohl bei Wasser als auch bei Gas
Wo wir das denn schriftlich von der Gemeinde bei Dir definiert? Steht dies so bei euch in der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung?
Ich hätte ja auch grundlegend keine Probleme mit der Rechnung - wenn man mir nur sagen könnte/würde auf welcher Grundlage sie erfolgt. In der Satzung finde ich nichts dazu.
Ich stelle die Vermutung in den Raum, die Kosten bei Grundstückskauf war ein Baukostenzuschuss und die Rechnung jetzt ist der eigentliche Hausanschluss. Das wäre ganz normal.
Zum Thema "Hausanschluss" schreibt die Satzung im Bereich der Begriffsdefinition:
"Grundstücksanschlüsse ( = Hausanschlüsse) sind die Wasserleitungen von der Abzweigstelle der Versorgungsleitung bis zur Übergabestelle; sie beginnen mit der Anschlussvorrichtung und enden mit der Hauptabsperrvorrichtung."
"Übergabestelle ist das Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück/Gebäude."
Weiter führt die Satzung fort:
"Der Grundstücksanschluss wird von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt."
In der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wiederum wird als Berechnungsgrundlage für die Kosten lediglich die Quadratmeter und Geschossflächenzahl herangezogen.
Das, was Du mit 2500. € bezahlt hast, gehört wohl zu den Erschließungskosten?!
Das, was Dir jetzt über 10 Meter in Rechnung gestellt wird, sind schon die Hausanschlusskosten... ?! Das wäre zumindest logisch [emoji848]
Wenn dem so wäre, hätte ich ja einen Auftrag erteilen müssen und vorher ein entsprechendes Angebot, oder?
Im notariellen Kaufvertrag gibt es einen Überpunkt namens "Erschließung". Hier wird dann auf das Thema Wasserversorgung wie folgt formuliert:
"Der Käufer verpflichtet sich dem Verkäufer Vorauszahlungen auf die Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und den gemeindlichen Satzungen wie folgt zu leisten:
Für die Herstellung der Anlagen zur Wasserversorgung je Quadratmeter Grundstücksfläche einen Betrag von XXX EUR [....] Dies ergibt bei einer angenommenen Flächengröße von XXXX m2 eine Vorauszahlung von brutto EUR 1.300"
Was "Anlagen zur Wasserversorgung" sind werden nicht genauer ausgeführt. In Verbindung allerdings mit dem oben zitierten Satz aus der Satzung ("Der Grundstücksanschluss wird von der Gemeinde hergestellt...") und der zugehörigen Begriffsdefinition empfinde ich das als relativ eindeutig.
Mit dem Notar habe ich schon gesprochen - der schien mit der Frage sichtlich überfordert, meinte dann aber im Verlauf des Gesprächs das "Alle Leitungen" dabei sind. Er wollte mir dies noch schriftlich bestätigen, dies ist aber nun noch offen.
Da man mir mittlerweile ja einige "Gratis-Meter" angeboten hat empfinde ich das als höchst fragwürdig. Mein Nachbar, der zuvor eine höhere Rechnung als ich auf dem Tisch hatte, liegt nun nach den Gratis-Metern UNTERHALB meiner Rechnung - alles höchst seltsam.
Ich verstehe auch ganz einfach nicht: Wenns ne Grundlage für die Rechnung gibt, warum sagt man die nicht einfach?! "Schauense mal Satzung Seite 3, Absatz 12..."