Noppenfolie im Boden fehlt

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H

holweide1

Wir haben vor 5 Jahren von Interhomes ein Reihenhaus in Köln gekauft. Jetzt ist es herausgekommen, dass die Firma die Noppenfolie im Boden vergessen hat, so dass die Feuchtigkeit in die Sockel kommt. Alle Käufer in der Zeile sind der Meinung dass es ein Mängel ist und von der Firma in Rahmen der Garantieleistung behoben werden muss. Interhomes ist dagegen der Meinung dass die Käufer selbst diese Folie hätten Verlegen müssen, als sie die Terrassen angebaut haben. Kann jemand uns vielleicht Tipps geben, wie da zu verfahren ist? wie kann man aus einem fertigen Bau ersehen dass diese Folie fehlt? muss ein Haus nicht "Wasserdicht" übergeben werden?
 
T

TomTom1

Hallo,


Nicht am fertigen Bau, in der Baubeschreibung steht die Antwort!

Freundliche Grüße
Moin!
Da habe ich aber Zweifel. Die Noppenfolie kostet praktisch nichts - und man kann nicht jede Kleinigkeit regeln.

Man kann jedoch davon ausgehen, dass eine Noppenfolie nicht zum Haus gehört, sondern zu den Außenanlagen - und wenn diese nicht Vertragsbestandteil waren, hat sich die Sache damit erledigt.

Grüße,
Tom.
 
K

klblb

Guest
Moin!
Da habe ich aber Zweifel. Die Noppenfolie kostet praktisch nichts - und man kann nicht jede Kleinigkeit regeln.

Man kann jedoch davon ausgehen, dass eine Noppenfolie nicht zum Haus gehört, sondern zu den Außenanlagen - und wenn diese nicht Vertragsbestandteil waren, hat sich die Sache damit erledigt.

Grüße,
Tom.

Hm, würde ich als Laie jetzt auch so sehen. Es gibt doch beim Bau zig Normen, VDA-Richtlinien, "anerkannten Regeln der Technik", die fast alles abdecken und auf die sich so oft berufen wird. Da ist so ein Thema nicht beschrieben?
 
Cascada

Cascada

Moin...

Ich war der Meinung, dass die Noppenbahn lediglich ein mechanischer Anfüllschutz ist und nichts mit Wasserdichtheit zu tun hat.
Wir haben eine Beton(Fertigteile)Keller mit WDVS und im erdberührenden Bereich die Noppenbahn.

MfG
 
B

Bauexperte

Guten Morgen,

Da habe ich aber Zweifel. Die Noppenfolie kostet praktisch nichts - und man kann nicht jede Kleinigkeit regeln.
Ich bin mit Dir d´accord, daß in einer BB tatsächlich nicht die letzte Kleinigkeit angegeben werden muß; sonst käme sie wahrscheinlich einer Ausschreibung gleich. Dennoch halte ich den Hinweis auf die Abgrenzung des Kellers gegenüber dem Erdreich (z.B. aufsteigende Feuchtigkeit) nicht für eine "Kleinigkeit". Dieser Argumentation folgend, kann eine BB auch aus 2 Seiten bestehen; nämlich den wesentlichen Anforderungen an den Hochbau. Der Rest ergibt sich automatisch aus den jeweils geltenden technischen Bestimmungen.

Man kann jedoch davon ausgehen, dass eine Noppenfolie nicht zum Haus gehört, sondern zu den Außenanlagen - und wenn diese nicht Vertragsbestandteil waren, hat sich die Sache somit erledigt.
Nein.

**Noppenfolien haben ihren festen Platz im Hausbau und haben nichts mit den Außenanlagen zu tun. Sie dienen in erster Linie als Schutz der isolierten, unterirdischen Bauteile gegen bspw. aufsteigende Feuchtigkeit und auch als Schutz vor Beschädigung durch die Verfüllung. Außenanlagen sind tatsächlich "nur" Außenanlagen: innere Erschließung, Zuwegung, Terrasse, Gartenanlagen.

**Quelle: meine HP

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 01.11.2024
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