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Ghostwriter
Natürlich nicht.Blöde Frage, aber darf man denn grundsätzlich von jeder Handwerkerrechnung 2 % Skonto abziehen, auch wenn das nicht extra auf der Rechnung steht?
Versuchen kann man es aber
Natürlich nicht.Blöde Frage, aber darf man denn grundsätzlich von jeder Handwerkerrechnung 2 % Skonto abziehen, auch wenn das nicht extra auf der Rechnung steht?
Ich lese da klar, 3% Skonto auf die 70% Anzahlung und kein Skonto auf die Restzahlung. Interpretieren kann man noch, daß das Skonto auf die Anzahlung verfällt, wenn die Restzahlung nicht sofort erfolgt.- auf der Auftragsbestätigung, bei Zahlung von 70% vor Arbeitsbeginn und Zahlung des Restbetrages sofort -Zahlung ohne Abzug, gewähren wir Ihnen 3% Skonto.
Ich lese das eher, dass Skonto für beides gilt, wenn es sofort bei Fälligkeit bezahlt wird.Ich lese da klar, 3% Skonto auf die 70% Anzahlung und kein Skonto auf die Restzahlung. Interpretieren kann man noch, daß das Skonto auf die Anzahlung verfällt, wenn die Restzahlung nicht sofort erfolgt.
Ah ok vöich verstehe nun wie du es meinst [emoji4]Nicht falsch verstehen - natürlich ziehe ich den Skonto auch. Halt eben nur einmal auf die Gesamtsumme, ganz am Schluss.
Wobei dass voraussetzt dass du alle Teilzahlungen auch innerhalb der Skonto-Frist geleistest hast.Ah ok vöich verstehe nun wie du es meinst [emoji4]
Wenn meine Lesart auch die des Rechnungsausstellers ist, ist die sofortige Leistung der Restzahlung Bedingung für das Skonto bei der Anzahlung. Dann würde dieser Skontoabzug hinfällig, wenn man bei der Restzahlung einen Teil der Forderung nicht begleicht.Aber passiert ja nichts. Zur Not kommt halt eine Nachforderung.
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1 | Anzahlung an Verkäufer - Zahlen oder zurückbehalten? | 28 |