Das wird der GÜ zu 99% nicht machen. Der wird das so bauen wie es nach der Energieeinsparverordnung mit den einschlägigen Berechnungen erforderlich ist. Und wenn die ergeben haben, dass eine Anwinkelung erforderlich ist, wird es ja so sein. Denn er muss ja auch dafür einstehen, dass er Energieeinsparverordnung konform baut. "Mauscheleien" wird es da keine geben.