"soll" ist aber schön ausgedrückt Die Realität hat leider kein Drehbuch.
Elternzeit heißt, du bleibst für einen gesetzlich definierten Zeitraum zuhause und bekommst dank staatlichem Anspruch anteilig deine Bezüge weiter.
Für Teilzeit gibt es idR keinen definierten Anspruch, vor allem aber ist die Dauer und der Grund beliebig zu vereinbaren. Oder auch komplett zu versagen, Stichwort: entgegenstehende, dienstliche Gründe.