Auskunftsanspruch gegenüber Notar auch nach Kauf?

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DReffects

DReffects

Ok, ich glaub ich muss inhaltlich etwas mehr ausholen :)

Grundstück wurde von Gemeinde gekauft. Im Kaufvertrag ist festgelegt, dass die Gemeinde die Wasserversorgung herstellt - hierfür werden Kosten auf Basis von Grundstücksfläche und Geschosszahl fällig. Ich hatte damals gefragt ob für Wasseranschluss noch weitere Kosten anfallen, damals hieß es nein.

Nun kam eine Rechnung einer mir unbekannten Firma die nochmals einen Teil der Wasseranschlusskosten (alles was oberhalb von 10 Metern Anschlusslänge liegt) zur Abrechnung bringt. Davon ist weder im Kaufvertrag noch in der Satzung der Kommune etwas zu finden (ganz im Gegensatz zu anderen Kommunen, wo das durchaus so gehandhabt wird).

Daher bat ich den Notar telefonisch um Klarstellung - er sagte mir in einem ersten Gespräch dass der gesamte Wasseranschluss über den Kaufvertrag gedeckt ist. Ich hätte diese Info natürlich gerne schriftlich. Nur wollte der Notar zwei Tage später davon nichts mehr wissen. Er sagte mir er hat mit der Gemeinde gesprochen und ich soll mich an die Gemeinde wenden, er kennt sich da nicht richtig aus.

Die Gemeinde hingegen hat bereits zu einem Einschüchterungsgespräch eingeladen wo man ordentlich unter Druck gesetzt wird die Rechnung der Firma zu zahlen. Begründung hier ist "Das machen wir immer schon so - alles länger 10 Meter ist selbst zu zahlen". Steht halt nur nirgends. Daher eben auch die Frage Richtung Notar.

Ich habe den Notar bereits schriftlich aufgefordert Stellung zu nehmen - er antwortet nicht.

Daher suche ich nach einer belastbaren Rechtsgrundlage, die den Notar zwingt sich eben schriftlich konkret zu äußern.

Ich habe zu diesem Thema einen etwas umfangreicheren Thread eröffnet ( https://www.hausbau-forum.de/threads/rechnung-für-wasseranschluss-trotz-zahlung-ueber-grundstueckspreis.26960 ), darin wurden schon alle Möglichen Aspekte behandelt. Mir geht es hier einzig um die Fragestellung:

Habe ich einen Rechtsanspruch auf Auskunft vom Notar bei einer derartigen Unklarheit?
Für mich ist ja inhaltlich alles klar, Wasseranschluss via Kaufvertrag. Von einer 10-Meter-Grenze ist nirgends was zu finden. Nur hätte ich dies halt gerne bestätigt da mittlerweile die Mahnungen eintreffen.
 
Z

Zaba12

Warum soll er das tun? Es ist ein inhaltliches Thema heißt, das musst du mit dem Bauamt/ Stadtwerken klären. Nur weil das Bauamt sich stur stellt muss du doch jetzt den Notar nicht mit reinziehen. Der ist nur die Person im Raum gewesen die das Geschäft beglaubigt hat. Nicht mehr und nicht weniger. Habe deinen alten Thread noch im Hinterkopf. Wenn du mit dem Bauamt nicht weiterkommst geh zum Anwalt und lass den armen Notar in Ruhe.
 
A

Alex85

Sehe ich auch so. Was soll der Notar da jetzt bringen außer eine weitere Meinung?

Du hast Mahnungen vorliegen. Dann wird ne Klage folgen, die wirds klären.
 
M

Müllerin

Naja das ist n Punkt den man eigentlich vor der Unterschrift klären sollte. Sofern bekannt, dass es was zu klären gibt.
Wenn im Kaufvertrag drin steht "inkl", dann ist es auch inkl. Da kann die Stadt doch nicht hinterher mit den 10m kommen, wenn das nicht in einer Satzung etc drin steht.
Mein Empfinden. Ich würde einen Anwalt fragen.

Abgesehen davon kann der Notar da jetzt nichts machen. Man könnte allerdings nachhaken, du schreibst, der Notar arbeitet schon länger für die Stadt. Da sollte ihm so was eigentlich schon mal untergekommen sein..? Und dann hätte er drauf hinweisen müssen, dass "inkl" eben nicht die richtige Formulierung ist.
 
Nordlys

Nordlys

Hier vermischen sich Rollen. Als Notar ist man neutral beiden Parteien verpflichtet und hat für eine korrekte Kaufabwicklung zu sorgen, so dass keine Partei betrogen wird.
Du aber hast nun Streit mit der Gemeinde, sie legt offenbar einen Vertragspassus anders aus als Du. Zudem ist der Notar offenbar auch Hausjurist der Kommune. Du aber willst ihn für Dich Partei ergreifen sehen, das kann er nicht als Notar, das ist Anwaltsrolle. Und er kann als der Jurist der Kommune nicht Dein Anwalt sein, das geht nicht. Somit wirst Du hier einen anderen Anwalt suchen müssen, um zu klären, was die Gemeinde als Verkäufer zu zahlen hat und was Du zu zahlen hast. Ich rieche, Deine Chancen sind hier nicht schlecht, wenn ein bis zu 10 m nirgendwo die Zahlungszusage einschränkt. Geh ruhig mit dem Vertrag zu einem Anwalt, der nicht der Gemeinde verpflichtet ist. Es wird sich lohnen. Karsten
 
A

Alex85

Der Anschluss des Hauses wird ja überhaupt nicht Teil des Notarvertrags sein. Dort ist die Erschließung geregelt, dh. bis an die Grundstücksgrenze heran, Baukostenzuschüsse etc. können damit erledigt sein. Hausanschluss ist aber ne ganz andere Geschichte. Das ist ein Vertrag zwischen ihm und dem Wasserversorger, da ist der Notar meilenweit von entfernt.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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