DReffects
Ok, ich glaub ich muss inhaltlich etwas mehr ausholen :)
Grundstück wurde von Gemeinde gekauft. Im Kaufvertrag ist festgelegt, dass die Gemeinde die Wasserversorgung herstellt - hierfür werden Kosten auf Basis von Grundstücksfläche und Geschosszahl fällig. Ich hatte damals gefragt ob für Wasseranschluss noch weitere Kosten anfallen, damals hieß es nein.
Nun kam eine Rechnung einer mir unbekannten Firma die nochmals einen Teil der Wasseranschlusskosten (alles was oberhalb von 10 Metern Anschlusslänge liegt) zur Abrechnung bringt. Davon ist weder im Kaufvertrag noch in der Satzung der Kommune etwas zu finden (ganz im Gegensatz zu anderen Kommunen, wo das durchaus so gehandhabt wird).
Daher bat ich den Notar telefonisch um Klarstellung - er sagte mir in einem ersten Gespräch dass der gesamte Wasseranschluss über den Kaufvertrag gedeckt ist. Ich hätte diese Info natürlich gerne schriftlich. Nur wollte der Notar zwei Tage später davon nichts mehr wissen. Er sagte mir er hat mit der Gemeinde gesprochen und ich soll mich an die Gemeinde wenden, er kennt sich da nicht richtig aus.
Die Gemeinde hingegen hat bereits zu einem Einschüchterungsgespräch eingeladen wo man ordentlich unter Druck gesetzt wird die Rechnung der Firma zu zahlen. Begründung hier ist "Das machen wir immer schon so - alles länger 10 Meter ist selbst zu zahlen". Steht halt nur nirgends. Daher eben auch die Frage Richtung Notar.
Ich habe den Notar bereits schriftlich aufgefordert Stellung zu nehmen - er antwortet nicht.
Daher suche ich nach einer belastbaren Rechtsgrundlage, die den Notar zwingt sich eben schriftlich konkret zu äußern.
Ich habe zu diesem Thema einen etwas umfangreicheren Thread eröffnet ( https://www.hausbau-forum.de/threads/rechnung-für-wasseranschluss-trotz-zahlung-ueber-grundstueckspreis.26960 ), darin wurden schon alle Möglichen Aspekte behandelt. Mir geht es hier einzig um die Fragestellung:
Habe ich einen Rechtsanspruch auf Auskunft vom Notar bei einer derartigen Unklarheit?
Für mich ist ja inhaltlich alles klar, Wasseranschluss via Kaufvertrag. Von einer 10-Meter-Grenze ist nirgends was zu finden. Nur hätte ich dies halt gerne bestätigt da mittlerweile die Mahnungen eintreffen.
Grundstück wurde von Gemeinde gekauft. Im Kaufvertrag ist festgelegt, dass die Gemeinde die Wasserversorgung herstellt - hierfür werden Kosten auf Basis von Grundstücksfläche und Geschosszahl fällig. Ich hatte damals gefragt ob für Wasseranschluss noch weitere Kosten anfallen, damals hieß es nein.
Nun kam eine Rechnung einer mir unbekannten Firma die nochmals einen Teil der Wasseranschlusskosten (alles was oberhalb von 10 Metern Anschlusslänge liegt) zur Abrechnung bringt. Davon ist weder im Kaufvertrag noch in der Satzung der Kommune etwas zu finden (ganz im Gegensatz zu anderen Kommunen, wo das durchaus so gehandhabt wird).
Daher bat ich den Notar telefonisch um Klarstellung - er sagte mir in einem ersten Gespräch dass der gesamte Wasseranschluss über den Kaufvertrag gedeckt ist. Ich hätte diese Info natürlich gerne schriftlich. Nur wollte der Notar zwei Tage später davon nichts mehr wissen. Er sagte mir er hat mit der Gemeinde gesprochen und ich soll mich an die Gemeinde wenden, er kennt sich da nicht richtig aus.
Die Gemeinde hingegen hat bereits zu einem Einschüchterungsgespräch eingeladen wo man ordentlich unter Druck gesetzt wird die Rechnung der Firma zu zahlen. Begründung hier ist "Das machen wir immer schon so - alles länger 10 Meter ist selbst zu zahlen". Steht halt nur nirgends. Daher eben auch die Frage Richtung Notar.
Ich habe den Notar bereits schriftlich aufgefordert Stellung zu nehmen - er antwortet nicht.
Daher suche ich nach einer belastbaren Rechtsgrundlage, die den Notar zwingt sich eben schriftlich konkret zu äußern.
Ich habe zu diesem Thema einen etwas umfangreicheren Thread eröffnet ( https://www.hausbau-forum.de/threads/rechnung-für-wasseranschluss-trotz-zahlung-ueber-grundstueckspreis.26960 ), darin wurden schon alle Möglichen Aspekte behandelt. Mir geht es hier einzig um die Fragestellung:
Habe ich einen Rechtsanspruch auf Auskunft vom Notar bei einer derartigen Unklarheit?
Für mich ist ja inhaltlich alles klar, Wasseranschluss via Kaufvertrag. Von einer 10-Meter-Grenze ist nirgends was zu finden. Nur hätte ich dies halt gerne bestätigt da mittlerweile die Mahnungen eintreffen.