Auskunftsanspruch gegenüber Notar auch nach Kauf?

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Zuletzt aktualisiert 28.12.2024
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S

Spunk

OK, den alten Beitrag habe ich mir nicht angeschaut... dann hilft wirklich nur RA.

Weil die 10m sollten ja irgendwo stehen. Wenn nicht, muss man den Notarvertrag auseinander nehmen. Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht, oder so.
 
DReffects

DReffects

Der Strang entwickelt(e) sich wie zu erwarten trotz umformulierter Frage genau gleich wie dein ursprünglicher Thread vor geraumer Zeit. Auch damals haben alle unisono zu einem Anwalt geraten. Ich verstehe absolut nicht warum das hier jetzt wieder von vorne los geht und du nicht bei einem Anwalt warst. Außer einer Mahnung ist die Sachlage identisch, alles wiederholt sich.
Geh doch bitte ganz simpel zu einem Anwalt, innerhalb von 30-60 Minuten am Tisch sitzen hast du alles wichtige beantwortet...
Nun ich habe bereits zwei Rechtsanwälte im Rahmen einer Erstberatung mit dieser Sache konsultiert. Bei Beiden war das Ergebnis mehr oder weniger "Hm, sieht nicht danach aus, ob es zu zahlen wäre, mehr nur nach einer umfangreichen Vertragsprüfung" - und dafür wurden einmal 2.500€ und einmal 3.000€ als Hausnummer genannt.

Ich habe natürlich auch den Wunsch, Kosten gering zu halten. Daher versuche ich eben, die Sachlage so genau wie nur möglich eigenständig zu klären. Wenn ich die Vertragsprüfung beauftrage wird ja nicht nach Streitwert abgerechnet, sondern nach Aufwand (ganz im Gegensatz zu einer Klage zur Zahlung). Wenn ich Vertrag und Satzung nun inhaltlich intensiv prüfen lasse, kann ich die Rechnung auch gleich bezahlen. ;-)
Spätestens bei einer Klage des Tiefbauers müssen sie ihre Klage begründen - und dann ist nach Streitwert mit dem Anwalt abzurechnen und spätestens hier wird es unweigerlich zu einer Vertragsprüfung kommen.

Daher war eben meine Hoffnung in einem etwaigen Auskunftsanspruch gegen den Notar her gesetzt - weil der ist ja bereits bezahlt worden. Dass dies offenbar nicht möglich scheint ist nun klar.

Ich sehe für mich hier tatsächlich nur zwei Optionen:
- Einen Anwalt damit beauftragen, die Sachlage vorab rechtsverbindlich zu prüfen (dann kann ich aber auch gleich zahlen, rein kostenmäßig)
- Abwarten ob geklagt wird und die Begründung der Klage nach Streitwert prüfen lassen

Oder gibts noch eine Option C? :)

An dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön für Eure Geduld! Ist ein komplizierter Umstand - ich bin selbst wenig Glücklich damit, da für mich aktuell alles sehr nach einer Kungelei der Gemeinde mit dem Bauunternehmen aussieht. Das wünscht man sich am neuen Wohnort eigentlich nicht...
 
J

Joedreck

Also bei uns ist es auch üblich dass der Versorger, bei dir die Gemeinde, eine Partnerfirma hat. Ich habe letztes Jahr Gas ins Haus legen lassen. Die Rechnung kam vom Versorger.
Gezahlt werden mussten der Baukostenzuschuss und die Herstellungskosten.

Baukostenzuschuss ist die Beteiligung am Rohr in der Straße.

Aber bei uns ist das in den Versorgungsbedingungen geregelt.

Möglich dass die Gemeinde bei dir getrennt agiert. Einmal als Verkäufer, dh als Körperschaft und einmal als Versorger, öffentliches Unternehmen.

Es kann also sehr verzwickt sein. In den Versorgungsbedingungen steht bei euch nichts?

Ich vermute mit den Begriffen wie Hausanschluss etc haben sie Mist gebaut. Denn die Hauptabsperreinrichtung ist die im Haus bei der Übergabestelle.
 
Z

Zaba12

Option C wäre die Kröte schlucken und den reduzierten Beitrag bezahlen, welchen dir die Gemeinde angeboten hat. Vom Notar hast du nichts zu erwarten. Wenn du dich mit der Gemeinde anlegen willst, dann solltet ihr es Gemeinschaftlicht tun. Also alle betroffenen Bauherren zusammentrommeln vorfühlen was die machen wollen und das ganze koordinieren. Wenn es dir zu viel Aufwand ist, eher zahlen.
 
A

Alex85

Das sie „Partner“ haben ist normal. Sonst müssten sie für jede Maßnahme Vergleichsangebote einholen und könnten schlecht Pauschalen für Anschlüsse anbieten. So ein Rahmenvertrag wurde gewiss ordentlich ausgeschrieben und läuft dann ein paar Jahre.

Es klingt dann ja wirklich so, als hätten die sich in ihren Statuten verschluckt. Das sie den Anschluss grundsätzlich zahlen scheint ja unstrittig, aber die 10m Limitierung haben sie wohl nirgends verankert. Weder im Kaufvertrag noch in entsprechenden Satzungen.
Was machen die anderen Bauherren?
 
Y

ypg

Ich glaube auch, dass die Gemeinde mit ihrem Allgemeinvertrag schlecht beraten ist. Dort sind die Begriffe nicht richtig genannt, bzw mit Schrägstrich zu allgemein gehalten.

Und wie Alex auch sagt, Vertragspartner gibt es auch bei der Gemeinde...

Und ich habe weiter oben erlebt, dass Du den Hausanschluss rausgelesen hast, obwohl Du Grundstücksanschluss gemarkert hast ;)

Nimm das Angebot an. Das ist das vernünftigste und auch logischste... Hausanschlusskasten es ab... es kann sein, dass Du noch öfters vor solchen Situationen sitzen wirst.
 
Zuletzt aktualisiert 28.12.2024
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